Darf ich nachts unterwegs sein, wenn ich minderjährig bin?
Darf ich Nachts (so gegen 1 oder 2) im Zug fahren, obwohl ich noch 15 bin?
13 Antworten
Nein, ich meine du darfst bis 23:00 oder 22:00 Uhr unterwegs sein unter 16 Jahren.
Wat Fail??
Pitti schreibt Unsinn. . Quatsch. Epic Fail eben
Unter 16 Jahren sollte man gesetzlich um 22:00 Uhr zu Hause sein.
Bis 18 Jahren 24:00 Uhr
Von 16 bis 18 Jahren darf man darüber hinaus unterwegs sein wenn ein Volljähriger dabei ist...(Discothek) Was ist daran quatsch? Das was du schreibst ist Unsinn!
Unter 16 Jahren sollte man gesetzlich um 22:00 Uhr zu Hause sein. Bis 18 Jahren 24:00 Uhr
Falsch.
Es gibt in Deutschland keine solche gesetzliche Regelung.
Das Jugendschutzgesetz enthält u.a. zeitliche Grenzen zum Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen oder in Kinos. Es gibt aber keine Vorschrift, wann Jugendliche zu Hause sein sollen - das entscheiden allein die Eltern.
Auf Reisen sein dürfen Jugendliche rund um die Uhr - natürlich mit Erlaubnis der Eltern.
Nein ---> http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(Deutschland)#Jugendschutzinder_.C3.96ffentlichkeit
doch. lies mal deinen link. ^^
Achja wo steht es denn Bitteschön das man mit 15 Noch bis 1-2 Uhr rausdarf Hää? nirgens!
doch. lies mal deinen link. ^^
Unsinnige Antwort.Zugfahren wird da nicht erwähnt.
Hallo,
@Rheinflip hat die Frage schon richtig beantwortet (du darfst)!
In Deutschland gibt es keine Ausgangssperre. Es gibt zwar ein Jugendschutzgesetz, dieses regelt aber nur den Alkohol- und Tabakkonsum sowie den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Kneipen, Kinos, Diskotheken, Spielhallen usw. Nicht aber den Aufenthalt im Zug und das Jugendschutzgesetz verbietet auch keinen nächtlichen Spaziergang im Wohnviertel.
Natürlich darfst du auch Nachts mit der Erlaubnis deiner Eltern und alleine mit dem Zug fahren. Auch die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn verbietet das nicht.
Gute Reise ;-)
Die Frage ist, wo Du um diese Zeit herkommst. Bist Du Bäcker in Ausbildung und fährst mitten in der Nacht an Deinen Arbeitsplatz??? Das Jugendschutzgesetz besagt, Du darfst nicht nach 22.00 bzw. nach 00.00 Uhr an Tanzveranstaltungen oder in Gaststätten etc. angetroffen werden. Wenn Du also um die Zeit nicht aus der Disco heimfährst, würde ich wohl mal sagen, kann Dir keiner was.
Fail.