Darf ich nach der 10 Klasse ein einjähriges Praktikum machen?
Hallo mein Problem ist ich will jetzt mit einer Ausbildung anfangen als Versicherungskaufmann und dort ist das problem das ich zu jung bin (16) und die wollen das ich ein jahr bei ihnen ein Praktikum absolviere und dann mit der ausbildung anfange (sie würden mir sogar soviel Zahlen wie im ersten Ausbildungsjahr) jetzt kam mir gerade der gedanke das ich noch weiterhin eine Schulpflicht habe also darf ich dann trotzdem ein einjähriges Praktikum machen
Ich entschuldige mich wenn Rechtschreibefehler im Text sind
4 Antworten
Du hast keine direkte Schulpflicht, du musst, wenn du unter 18 bist entweder ein Praktikum/FSJ/Bufdi/eine Ausbildung absolvieren oder eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eben irgendwo die Schule besuchen.
Probleme was Kindergeld, Krankenversicherung, Schulpflicht angeht hast du also schonmal nicht.
Es ist dennoch seltsam, dass sie dir ein EINJÄHRIGES Vorpraktikum vorschlagen, um welchen Bereich handelt es sich denn? Im Einzelhandel (als Kassierer zB) würde ich da von Abzocke sprechen.
Edit: ok, gerade gelesen als was, was ist deren Begründung für das lange Praktikum?
Es handelt sich um ein Ausbildungsplatz als Versicherungskaufmann
Sorry - aber die Aussage Du seist zu jung um den Beruf des Versicherungskaufmanns zu erlernen ist schlichtweg Blödsinn.
Um Dich als jemanden zu "verschleißen" den man von Tür zu Tür schickt um etwas zu verkaufen - dazu wirst Du auf die Kunden nicht reif genug wirken.
Deshalb kannst Du dann gerne in den Augen irgendeines Versicherungsvertreters / -agenten als Praktikant nebenher laufen - sprich darfst ausgenutzt werden.
Ansonsten bist Du weiterhin schulpflichtig.
Interessante Idee. Aber warum gehst du nicht noch ein Jahr zur Schule und bereitest dein Fachabitur vor?
Weshalb? Auch das Praktikum wird zu Nichts angerechnet
Und sichert ihm auch keinen Ausbildungsplatz.
Ja darfst du.
Die Schulpflicht würde nur dann als verletzt gelten wenn du auf der faulen Haut sitzen würdest.
Mit einem Praktikum gilst du aber als tätig. Selbiges zählt auch bei FSJ/BFD.
Wenn ich ein weiteres Jahr zur Schule gehen würde bringe es mir nicht da ich es nicht angerechnet wird wenn ich eine Ausbildung anfange also müsste ich 2 jahre zur schule gehen und das kommt für mich nicht in frage