Soll ich eine Aussage machen wegen verbotenen Messerbesitz?
Moin Leute. Wurde vor cirka einem Monat mit einem Messer erwischt und jetzt werde ich gefragt ob ich mich dazu äußern möchte. Was schlägt ihr mir vor ? Und was für eine Strafe kann ich erwarten?
5 Antworten
Wenn für das Führen des Messers kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 42a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 WaffG vorlag, dürfte Einsicht zeigen und die Tat zugeben am ehesten zu einer milden Strafe führen.
Wenn du meinst, die im Gesetz genannten Voraussetzungen für ein berechtigtes Interesse zu erfüllen, teile uns die Gründe mit oder wende dich an einen Anwalt, bevor du diese gegenüber der Polizei äußerst. Die Chancen, dass du damit Erfolg hast liegen m. E. nicht allzu hoch. Und die Möglichkeit, dass du dir mit unbedachten Aussagen stattdessen schadest, ist nicht von der Hand zu weisen. Aktuell wird dir nur Fahrlässigkeit vorgeworfen, da solltest du keinen Grund zu der Annahme liefern, es habe Vorsatz vorgelegen.
Dir wird kein "verbotener Waffenbesitz" vorgeworfen, sondern das verbotswidrige Führen eines Messers, das dem § 42a WaffG unterliegt und nicht mal eine Waffe ist. Das wurde von einer Polizeistreife festgestellt, und die Beamten sind in aller Regel mindestens zu zweit unterwegs. Damit kannst du schlecht behaupten, dass du zu Unrecht verdächtigt wirst, da liegen die Fakten auf dem Tisch. Du solltest die Ordnungswidrigkeit (das ist keine Straftat) gestehen, dich kooperativ zeigen und dein Verhalten gestehen. Damit kommst du am besten davon.
"Am besten" bedeutet in dem Fall, dass du, wenn es gut läuft, mit 100 Euro Bußgeld durch bist. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt sowieso nicht. Die theoretisch möglichen 10000 Euro Bußgeld werden bei so etwas normalerweise nie fällig.
Mit offenen Karten spielen und den Mist nicht wieder machen. Beim nächsten Mal wird es anders ausgehen.
Gerne.
Wird die Ordnungswidrigkeit im Zeugnis für die Polizei sichtbar sein wenn die meine Personalien bei der wache abfragen? Weil auf dem Zettel ja steht
Zeugnis: Ordnungswidrigkeitsanzeige des Beamten...
Es werden auch solche Dinge gespeichert, das ist nicht einfach vergessen. Wenn du nochmals kontrolliert wirst, kann es meines Wissens sein, dass der Computer ausspuckt, dass die Person XY schon mal wegen WaffG-Verstoß auffällig geworden ist. Auch wenn die Tat als Owi nicht im Führungszeugnis steht.
Hatte mir ein Polizist auch gesagt. Ich wollte mich hier nochmal vergewissern was ihr sagt. Danke
Ist halt so, denn die Polizisten müssen sich ja auch selbst schützen. Wenn du in eine Personenkontrolle gerätst, wird man dich eventuell genauer untersuchen, weil es eine Vorgeschichte gibt.
Ein einheitliches Register gibt es da nicht. Zumindest in den Polizeiinformationssystemen wird es eine entsprechende Eintragung geben, die bspw. bei der Beantragung eines Waffenscheins (dazu zählt auch eine kleiner Waffenschein) abgefragt werden (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WaffG).
Aber hast du spontan eine Idee, wie lange diese Daten dort gespeichert werden?
Leider nicht, das wäre eine Frage an die Politik (Landtag) wert. Fakt ist es, wie du selbst weißt, dass Ordnungswidrigkeiten im waffenrechtlichen Sinne die Zuverlässigkeit bei der Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse negativ beeinflussen.
Deswegen wäre ja höchst relevant, wie lange diese Daten bei der Polizei informationstechnisch vorliegen. Ich meine, es kann ja letzten Endes nicht sein, dass eine Straftat mit Verurteilung zu einer Geldstrafe nach 5 Jahren "vergessen" ist (getilgt aus dem BZR), einem eine Ordnungswidrigkeit aber noch nach 15 Jahren und mehr vorgehalten werden kann.
Vor einigen Jahren gab es mal Diskussionen, weil einige Polizeibehörden noch Daten von Demonstrationen aus den 80ern in ihren Systemen hatten (erstaunlich, dass die wohl tatsächlich vom Papier in die digitalen Systeme übertragenen wurden).
Wie gesagt, gehe mal zum Wahlkreisabgeordneten "deiner" (oder irgendeiner) Partei und frage ihn danach. Bitte ihn darum, eine Anfrage danach zu stellen. Dann muss ja eine Antwort kommen. Es ist dein Recht als Bürger, diese Information zu erhalten.
Es geht nicht um verbotenen Waffenbesitz sondern nur um eine OWI nach §42a WaffG. Die Sachlage ist unstrittig, es gibt Zeugen und das sichergestellte Messer also leugnen unnötig. Gib es zu und hoffe auf eine geringe Strafe.
Wenn sonst nichts dazukommt oder vorliegt bleibt es vsl bei einer Geldbusse im dreistelligen Bereich.
Lern erst mal lesen, von wegen Waffe!
Stinknormale Owi weil du so dumm warst mit einem Messer rumzulaufen das du nicht dabeihaben dürftest obwohl es hunderte gibt die du hättest dabeihaben dürfen!
Zugeben und die meist 50-300€ Strafe zahlen! - Vernichtung des Messers zustimmen!
Unter Lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal besser machen und mit einem rumlaufen, das ok ist
Ganz meiner Meinung. Absolut vermeidbar und unsinnig.
1. Ein Messer fällt unter das ,,Waffen" Gesetz
2. Zweitens weisst du nicht was vorgefallen ist um von Dummheit und blablabla zu reden.
"So ein Messer" fällt unter das "Waffen"gesetz, ist aber keine Waffe! ( Sonst hättest du ganz anderen Ärger mit einer ganz anderen Strafe an der Backe wenn das eine Waffe ( Bajonett, Karambit, Dolch...) gewesen wäre!
Und es geht nicht um "Besitz", sondern ums "führen"(dabeihaben!)
Und egal was vorgefallen ist - du darfst beispielsweise sowas dabeihaben:
https://www.kotte-zeller.de/haller-jagdmesser-mit-wurzelholzgriff
oder sowas
https://m.youtube.com/watch?v=2dU9qenMlUg
Und machst das nicht sondern nimmst lieber eins, dass dir eine Strafe einbringt - wie würdest du das nennen?
Etwa "schlau"?
Du sollst da nichts falsch verstehen.
Es gibt unzählige Messer, die zwar dem Führverbot unterliegen, obwohl sie nicht als Waffe gelten. Und eine Dummheit ist es schon, wenn man ein Messer, das dem Führverbot unterliegt, trotzdem führt. Es gibt genügend Messer, die man führen darf und damit erspart man sich den Ärger, den du jetzt hast.
Ja ist mir schon klar, ich weiss das es verboten ist und dass ich legale messer kaufen kann. Mir hat das Messer eben gefallen und deswegen hab ich es mir gekauft, und hab es auch geführt. Und jetzt muss ich mich damit abfinden dass ich dafür bestraft werde. Ich wollte eine ganz normale Antwort auf meine Frage haben und nicht irgendwelche Leute die mir erzählen das es dumm ist. Wie die Meinung von den Leuten hier ist über mein Verhalten, interessiert mich nicht. Lg
Dann mache es so wie ich: Ich habe immer ein Messer dabei, das ich problemlos führen darf. Wenn du Tipps brauchst für legal führbare Taschenmesser, stell mal eine neue Frage hier ein. Am besten mit dem Höchstpreis, den du bezahlen würdest und auf was du Wert legst. Dann wirst du viele gute Empfehlungen bekommen, auch von mir.
Du bekommst zahlreiche legal führbare Messer im Bereich von 20 - 30 Euronen, die qualitativ sehr gut sind und du keinen Ärger deswegen hast.
Nur das führen ist verboten, es ist nicht grundsätzlich "verboten" das ist ein völlig legales Messer gewesen ( ein illegales Messer wäre nochmal heftiger als "Waffe geführt" gewesen, dann wäre es schon eine Straftat)
Ich hoffe, du gibst das nicht so schlau gegenüber der Polizei an, dass du es absichtlich geführt hat, das kostet extra Kohle bei Vorsatz!
Lern draus, es sind nicht immer die Anderen die erwischt werden und einem selbst passiert das nicht..
Vollkommen richtig. Die Sache zugeben und glaubwürdig rüberbringen, dass man sich keine Gedanken gemacht hat. Das kann zwar auch negativ ausgelegt werden in Form von "Die Rechtslage ist der Person scheißegal", aber immer noch besser als einen Vorsatz einzuräumen.
Ich empfehle z.B. eines meiner Lieblingsmesser, das Manly Wasp. Top Qualität, alles verschraubt und in verschiedenen Stahlsorten erhältlich. Die Klinge rastet in mehreren Stufen, noch "zweihändiger" könnte es gar nicht sein.
Sanrenmu 9165 - klassisches Slipjoint aber auch umrüstbar auf "verriegelt/feststehend"
https://m.youtube.com/watch?v=o8-WlAntpF8
Damit deckt man auch alles ab für 30€..
An das dachte ich auch. Habe ich gerade vor mir auf dem Tisch liegen :-)
Was Besseres für den kleinen Preis gibt es wohl nicht. Verarbeitungsqualität so gut wie bei einem Messer für den dreifachen Preis.
Wie bei fast allen Sanrenmus - die Schnitthaltigkeit und Schärfe ist wirklich beachtlich..
Die sind echt so gut wie ihr Ruf oder? Hm…
Hab die seit Jahren, will ich nicht mehr missen (allerdings sind meine teilweise mit selbst angefertigten Griffschalen.)
Grundsätzliche Regel: keine Aussage bei der Polizei. Bei Bedarf solltest Du einen Anwalt hinzuziehen - das ist daber hier aufgrund der Geringfügigkeit des Delikts vermutlich nicht erforderlich. Also: Maul halten, abwarten was kommt!
Was spricht für einen Anwalt? Solltest Du irgendwann mal planen, einen Jagdschein zu machen oder dir als Sportschütze eine WBK ausstellen zu lassen, dann fällt Dir diese Ordnungswidrigkeit auf die Füsse. Damit bist Du nämlich sofort unzuverlässig. Wenn das der Fall ist, nimm Dir einen Anwalt und guck, was der machen kann.
Danke für deine antwort