Darf ich mit einer Einverständniserklärung meiner Eltern länger an offentlichen Orten bleiben?
Ich möchte beispielsweise um 21:00 Uhr ins Kino. Der Film dauert ca. 80 Minuten, aber ich darf mit meinen 15 Jahren nur bis 22:00 Uhr draußen bleiben, es sei denn meine Eltern sind dabei. Hilft dort eine Einverständniserklärung der Eltern, welche mir erlaubt, ein wenig länger außer Haus zu sein?
3 Antworten
Hilft dort eine Einverständniserklärung der Eltern,
Nein - auch Deine Eltern können nicht über das Gesetz hinaus entscheiden.
Es geht nicht um den Aufenthalt außerhalb des Elternhauses, sondern Du darfst nur Filme bis 22.00 Uhr im Kino sehen.
Sofern eine Person ab 18 und ein Muttizettel dabei ist, gelten die Zeiten des JuSchG nicht mehr.
Draußen bleiben darfst du so lange, wie deine Eltern es dir erlauben.
Im Kino darfst du aber mit 15 Jahren ohne Begleitung einer "personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person" nur Vorstellungen besuchen, die bis spätestens 22 Uhr beendet sind.
PS: Diese Antwort bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.
Nein, nur wenn ein anderer Ü 18 den sogenannten "Mutti Zettel" von deinen Eltern bekommt