Darf ich mit 16 mit Einverständniserklärung meiner Eltern in einer gaststätte bis 00:00 arbeiten?
Hallo, ich bin 16 jahre und arbeite in einer Brasserie (Bar/Restaurant). ich weiß die frage wurde schon 1000 mal gestellt und ich weiß dass ich nur bis 22:00 arbeiten darf. Aber jetzt hab ich eben eine seite auf der steht dass man bei mehrschichtigen betrieben auch bis 23':00 arbeiten darf. Was genau ist ein mehrschichtiger betrieb? zählt die gastronomie dazu wenn die erste schicht von 9:00-17:00 und die zweite von 17:00-01:00 uhr gehen?? woher weiß ich das? und noch ne frage, wie sieht das mit dem jugendschutzgesetz aus wenn ich eine schriftliche Erklärung meiner Eltern habe dass ich bis 00:00 arbeiten darf? denn die sache ist die ich wohne nur 2 minuten von der Gastronomie entfernt und ich darf ja eh ab 16 bis 00:00 'draußen' bleiben bzw weggehen da ist es meinen eltern egal ob ich dann auch bis 00:00 arbeite, was denen ja eh lieber ist! verstoße ich trotzdem gegen das jugendschutzgesetz auch wenn meine eltern mir erlauben bis 12 uhr zu arbeiten? ich meine ich wohne direkt neben an und ich mache eh nichts sinnvolles zuhause um die uhrzeit und das arbeiten macht mir auch spaß! und ich würde trotzdem nicht die 8 stunden überschreiten die ich mit 16 höchstens am Tag arbeite! wisst ihr dazu was? meine chefin ist auch überfordert ob sie das erlauben soll und meine eltern würden aufjedenfall die einverständniserklärung unterschreiben. nur nicht dass mein betrieb dann naher da probleme bekommt weil sie gegen das jugendschutzgesetz verstoßen....wenn ihr antworten habt dann bitte mit irgendwelche artikeln oder so weil die suche ich seit wochen vergeblich! halt dass ich das meinen eltern beweise kann das das (nicht) möglich ist so! schon mal danke für die antworten!
7 Antworten
Hallo
Paragraph 14 Abs. 1 sagt klar aus: Ab 16 Jahren bis 22 Uhr und dann ist Feierabend.
Aber - zeigt dein Arbeitgeber den Schichtdienst und eine sinnvolle Begründung für deinen Einsatz nach 22 Uhr bei der Gewerbeaufsicht an UND erhält eine Ausnahmegenehmigung, kann deine Arbeitszeit bis 23 Uhr ausgedehnt werden. Danach ist aber definitiv Schicht im Schacht!
Maximal darf deine Schicht auch nur 8 Stunden (Arbeitszeit - also ohne Pause) betragen und du musst zwischen zwei Schichten mindestens 12 Stunden (und im Falle der Arbeitszeit bis 23 Uhr sogar 14 Stunden) Ruhezeit haben!
Viele Grüße,
Alexander
Ups .. §14, Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz sollte das heißen!
Nein, denn gegen das Gesetz können deine Eltern nichts tun.
du darfst längstens (nach vorheriger anzeige beim amt) bis 23.30 arbeiten.
ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung. im übrigen verstößt nicht du gegen das gesetz, sondern derjenige der dich beschäftigt. solltest du also selbst bei genehmigter ausnahmeregelung nach 23.30 dort (arbeitend) angetroffen werden, zahlt deine chefin ein schönes sümmchen.
§ 14 V S. 2 JArbSchG
der grund sind "unnötige wartezeiten" aber das muss dann eh deine chefin erledigen.
Nein .Dafür gibt es die Gesetze und der Betreiber haftet dafür.
Draussen beleiben darfst du rund um die Uhr, aber sicher nicht nachts arbeiten.
hey 23:30 klingt super!!! habe ich gesucht alles aber nichts wirkliches gefunden! kannst du mir mal den ausschnitt schicken wo das steht?? und braucht man für die anzeige beim amt einen bestimmten grund? 23:30 wäre echt super!!!