Darf ich mit 16 mit Einverständniserklärung meiner Eltern in einer gaststätte bis 00:00 arbeiten?

7 Antworten

Hallo

Paragraph 14 Abs. 1 sagt klar aus: Ab 16 Jahren bis 22 Uhr und dann ist Feierabend.

Aber - zeigt dein Arbeitgeber den Schichtdienst und eine sinnvolle Begründung für deinen Einsatz nach 22 Uhr bei der Gewerbeaufsicht an UND erhält eine Ausnahmegenehmigung, kann deine Arbeitszeit bis 23 Uhr ausgedehnt werden. Danach ist aber definitiv Schicht im Schacht!

Maximal darf deine Schicht auch nur 8 Stunden (Arbeitszeit - also ohne Pause) betragen und du musst zwischen zwei Schichten mindestens 12 Stunden (und im Falle der Arbeitszeit bis 23 Uhr sogar 14 Stunden) Ruhezeit haben!

Viele Grüße,

Alexander

RedBearUK2002  28.10.2011, 18:10

Ups .. §14, Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz sollte das heißen!

Nein, denn gegen das Gesetz können deine Eltern nichts tun.

du darfst längstens (nach vorheriger anzeige beim amt) bis 23.30 arbeiten.

ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung. im übrigen verstößt nicht du gegen das gesetz, sondern derjenige der dich beschäftigt. solltest du also selbst bei genehmigter ausnahmeregelung nach 23.30 dort (arbeitend) angetroffen werden, zahlt deine chefin ein schönes sümmchen.

charly19572 
Beitragsersteller
 28.10.2011, 11:15

hey 23:30 klingt super!!! habe ich gesucht alles aber nichts wirkliches gefunden! kannst du mir mal den ausschnitt schicken wo das steht?? und braucht man für die anzeige beim amt einen bestimmten grund? 23:30 wäre echt super!!!

lacubanita  28.10.2011, 11:29
@charly19572

§ 14 V S. 2 JArbSchG

der grund sind "unnötige wartezeiten" aber das muss dann eh deine chefin erledigen.

Nein .Dafür gibt es die Gesetze und der Betreiber haftet dafür.

Draussen beleiben darfst du rund um die Uhr, aber sicher nicht nachts arbeiten.