Darf ich mit dem B-Führerschein einen 3,5 Tonner fahren, der beladen ist?
Mit Beladung ist er ja dann mehr als 3,5 Tonnen
7 Antworten
Ein 3,5-Tonner wiegt keine 3,5 Tonnen, sondern darf mit Ladung 3,5 Tonnen wiegen. Das Fahrzeug selber wiegt z.B. 2,5 Tonnen leer, d.h. Du kannst 1 Tonne zuladen. Aber nicht 1,1 Tonnen, denn dann würde die Gesamtmasse 3,6 Tonnen betragen.
Du darfst den Wagen also dann bewegen, wenn er mit Ladung nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.
Bei den 3,5 t handelt es sich um das zulässige Gesamtgewicht, dass man mit der Klasse B fahren darf.
Belädt man das Fahrzeug mit mehr als 3,5 t, so verstößt das gegen Zulassungsvorschriften. Mit dem Führerschein hat das direkt nichts zu tun. Belädst du aber dein Fahrzeug um mehr als 20% (also 700 kg bei 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht), so gibt es 1 Punkt in Flensburg. Das ist auch nicht schlimm, es sei denn, du bist noch in der Probezeit.
Ab einer Überladung von mehr als 5% winkt bereits ein kleines Bußgeld, aber ohne Punkt.
Also die 3.5t zulässiges gesamtgewicht beziehen sich auf das, was der Lkw maximal beladen wiegen darf.
Er wiegt leer (unbeladen) deutlich weniger!
Beläds du ihn, sodass er z.b. 2,8t wiegt, ist alles klar.
Beläds du ihn sodass er 3.7t wiegt, ist das zwar verboten, aber es gibt auch kein Führerschein Problem.
Der Führerschein bezieht sich immer auf das was im fahrzeugschein steht.
Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:
- zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
- Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg
Eine Ausnahmeregelung sollte 2008 dafür sorgen, dass Inhaber einer Führerscheinklasse B auch Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen führen dürfen, wenn Sie
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind,
- Mitglieder der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sind,
- Angehörige des Technischen Hilfswerks sind,
- Angehörige von sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sind und
Das Faultier quakt tschüss.
Kann doch sein, dass er davon betroffen ist. Viel mehr ist der Link ja auch eine gute Hilfestellung zum beantworten der Frage.
Das Faultier quakt tschüss.
Lies doch einfach Deinen Link.
Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit,
dass der Fragesteller ein Feuerwehrmann ist,
und in BW oder SH wohnt?
Ok, entschuldigt, dass ich mich dann verlesen habe. Aber gut, dass Ihr das dann noch einmal erkannt habt! Das wäre dann ja was geworden.
Das Faultier quakt tschüss.
Nein, wenn du die angegebene Grenze von 3,5t überschreitest darfst du das Auto nicht mehr fahren.
Außer du fällst unter die Ausnahmeregeln, wie oben erwähnt.
Das Faultier quakt tschüss.
achso wenn das auto leer ist dann wiegt es nur 2-3 tonnen wahrscheinlich?
Das Faultier quakt tschüss.
hoffentlich - keine Ahnung und davon jede Menge -
Außer du fällst unter die Ausnahmeregeln, wie oben erwähnt.
NOCH ist es NICHT umgesetzt :)) wenn müssten es auch diese Fahrzeuge sein - DRK - Feuerwehr- THW usw. Gewerbliche Fahrzeuge fallen nicht darunter
Nein, wenn du die angegebene Grenze von 3,5t überschreitest darfst du das Auto nicht mehr fahren.
je nach Überladung ne Owi bzw. Bußgeldsache.
Ok, entschuldigt, dass ich mich dann verlesen habe. Aber gut, dass Ihr das dann noch einmal erkannt habt! Das wäre dann ja was geworden.
Das Faultier quakt tschüss.
das beantwortet aber nicht die frage ob man 3,5 tonner auch mit beladenem Kasten fahren darf
ob Beladen oder Leer spielt keine Rolle
das zulässige Gesamtgewicht beträgt in dem Falle die 3,5 Tonnen, das Fahrzeug darfst mit dem B fahren. Das Fahrzeug darf mit Beladung nicht mehr wiegen, das wäre dann Überladen - und wird teuer; https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
In welcher Form ist ein Hinweis auf eine nicht einmal umgesetzte Ausnahmeregelung für eine kleine Bevölkerungsgruppe hilfreich?