Jugendschutzgesetz bei Konzerten?!
Hallo! Ich war vor kurzem auf einem Konzert, wo es Probleme damit gab, Jugendliche unter 16 in die Halle zu lassen, weil dies gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hätte (weil das Konzert ja bis nach 22 Uhr ging). Viele hatten dann Einverständiserklärungen mit der Kopie des Ausweises der Eltern dabei, aber das war mir auch neu. Auf allen Konzerten, auf denen ich davor war, wurden man reingelassen, solange man eine Karte dabei hatte. Da ich auch demnächst wieder auf ein Konzert gehen werde und zwei meiner Freundinnen, die mitkommen, noch unter 16 sind, frage ich mich jetzt, was sie "tun sollen". Reicht diese Einverständiserklärung oder muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein?
6 Antworten
Soweit ich was muss schon ein Erziehungsberechtigter dabei sein, eine Einverständniserklärung reicht nicht aus. Es geht um die "körperliche Präsenz" des Elternteils, die durch ein Schriftstück nicht zu ersetzen ist.
Das Mindestalter wird vom Veranstalter festgelegt
"Ein Konzert ist nämlich keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen."
Ähhh, ja ne ist klar... Das Jugendschutzgesetz regelt Konzerte nicht. Ob Jugendliche einfach rein dürfen entscheidet das Ordnungsamt und die Halle. Manche Hallen haben die Regelung das man z.B. unter 16 ohne Erwachsene begleitung nicht rein kommt. Ob sie kontrollieren ist deren Sache, viele machen es nicht. An Veranstaltungsorten wie Diskos/Clubs sind dann ist es normal das man unter 16 nicht rein kommt ohne erwachsene Begleitung. Aber ansich bei normalen Konzerten in einer Halle werden selten Ausweise kontrolliert. Ich habs noch nie erlebt..
Will man auf Nummer sicher gehen sollte man sich sowas mitnämmen: http://www.partyzettel.de/ und die Begleitperson muss sich da mit eintragen. Oder, wenn man niemanden hat dann kann man sich auch sowas ausdrucken und jemanden vor der Halle fragen ob er/sie sich einträgt und den/die Begleiter/Begleiterin spielt ;)
LG Roksana.
Diese Einverständniserklärung könnte reichen. Kann auch sein, dass der Veranstalter das nicht macht.
Normal muss da ein mündiger Erwachsener dabeisein, der eine VOLLMACHT /Einverständniserklärung der Eltern vorweisen kann .
Was mich überrascht ist, dass es bisher bei allen Konzerten auf denen ich war, anders war. Beim einen war für 3 Mädchen 1 Erwachsener dabei und keiner hat kontrolliert, beim anderen waren meine Freundin und ich komplett alleine und wurden einfach so reingelassen und dann nur beim letzten gab es dieses Chaos, weil der Security-Mann in die Menge gerufen hat "Wer unter 16 oder ohne Ausweis ist, kann gleich wieder nach Hause gehen", hat jedoch jemand gesagt, er hätte den Ausweis zu Hause vergessen, war's denen auch egal und man wurde einfach so reingelassen. Die sollen sich mal entscheiden, ich bin echt verwirrt. Ich habe von einem "Aufsichtsvertrag" gehört, den jemand ausfüllen kann, wenn zum Beispiel nur ein Erwachsener für mehrere Jugendliche dabei ist. Hat davon schonmal jemand was gehört?