Darf ich meine Miete selbst zahlen?

6 Antworten

so wie du es willst ist es nicht möglich, aber: ich denke es ist möglich, dass die ARGE nicht direkt an den Vermieter zahlt, sondern erstmal dir überweist. Du überweist dann weiter an den Vermieter. Der Vermieter muss davon nichts mitbekommen.

Doch sie verlangen ja oft ne Auskunft am Anfang und der Vermieter wird dann eh irgendwie rausbekommen, dass du von der ARGE Geld bekommst.

... ein Arbeitsamt bezahlt bei uns keine Miete und wenn ein Umzug droht wie hier und die bisher geleistete Miete von wem auch immer wegfällt, wird ohne vorherigen Antrag vor dem neuen Vertrag nichts übernommen, so zumindest unsere Rathäuser und die Jobcenter.

Ich gehe auch davon aus, dass irgendwer auch den Umzug und die neue Miesi wuppen soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum beantragst du dann beim Jobcenter nicht formlos und schriftlich dir Übernahme der angemessenen neuen Wohnkosten und ggf.finanzielle Hilfe für den Umzug, denn dieser ist ja bei auslaufen des Mietvertrages notwendig, aber nur innerhalb des Zuständigkeitsbereichs deines jetzigen Jobcenters.

Wenn du also angenommen ohne diese vorherige Antragstellung und Bewilligung innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs umziehen würdest, dann bekommst du vom Jobcenter keine Hilfe für Umzug, nichts für eine Renovierung, kein zinsloses Darlehen für die Kaution, eine spätere Nachzahlung einer BK - Abrechnung müsstest du dann wahrscheinlich auch selber zahlen und du würdest nur deine bisherige Warmmiete weiter bekommen.

In der Regel bekommt man seinen Bedarf aufs Konto überwiesen und man überweist dann seine Miete, Strom usw.selber, wenn du eigenes Einkommen hast, dann wird dieses unter Berücksichtigung von dementsprechenden Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll oder anderen absetzbaren Beträgen zunächst immer auf den Regelbedarf für den Lebensunterhalt angerechnet.

Dieser beträgt ab 2019 für einen Single / alleinerziehenden 424 €, erst wenn das anrechenbare Einkommen diesen deckt wird der übersteigende Betrag auf die Wohnkosten angerechnet.

Also selbst wenn du deine Miete dann selber an den Vermieter überweisen würdest, wenn du dann noch eine Aufstockung vom Jobcenter bekommst und sich an deinem anrechenbaren Einkommen nichts ändert würdest du dann nur eine Aufstockung für deine Wohnkosten und nicht für deinen Regelbedarf erhalten.

Wenn Du bis dato Leistungen nach SGB II erhältst wirst Du vermutlich nach einem derartigen Umzug in eine preiswertere Wohnung auch weiterhin Deine Lesitungen bewilligt bekommen.

Nun stellt sich mir die Frage welche !! Leistung beziehst Du - BAB, ALG 1 oder Hartz4?

Und wo lebst Du jetzt ?

Weshalb musst Du im März ausziehen?

Soweit Du gemäß den Richtlinien von SGB II leistungsberechtigt wärest - wie hoch wären in Deinem Umfeld die angemessenen Kosten der Unterkunft ?

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

BattlefieldHelp 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 05:08

Momentan in Karlsruhe. Die Mieten hier dürfen max 460€ betragen. Ausziehen muss ich, weil der Mietvertrag ausläuft und nicht verlängert wird.

Ursusmaritimus  17.01.2019, 06:08
@BattlefieldHelp

Dann legst du beim Amt den alten Mietvertrg (Auslauf) und den neuen MIetvertrag vor, damit ist der Umzug erklärt.