Darf ich in der Pflege 3 Wochen ohne Frei arbeiten?
Ich bin Altenpflegehelferin, Vollzeit beschäftigt mit einer 6-Tage-Woche. Nun habe ich morgen den 21. Tag an dem ich arbeite. Ohne freien Tage dazwischen, nur davor ein Wochenende. Allerdings habe ich vor diesem freien Wochenende ebenfalls drei Wochen durchgearbeitet mit nur einem freien Tag DAVOR ! Ich bin total erschöpft und habe schon meine WBL nach einem freien Tag angefleht. Ausrede ist natürlich Personalmangel und kein freier Tag in Sicht.. wie gehe ich nun vor?
3 Antworten
Hallo,
es sind maximal 19 Tage am Stück möglich und dies auch nicht regelmäßig.
Nehmen wir einmal an, du hattest den Sonntag frei und nun beginnt deine Arbeitswoche.
1. Woche: Dienst von Montag bis Sonntag (für den Sonntag muss dir innerhalb der nächsten zwei Wochen ein ERSATZruhetag, also ein Werktag und kein Sonntag, freigegeben werden § 11 (3) ArbZG).
2. Woche: Wieder Dienst von Montag bis Sonntag (es muss noch kein Ersatzruhetag gegeben werden, da die erste Woche nach der Sonntagsarbeit, jedoch muss dir auch für den Sonntag in dieser Woche ein Ersatzruhetag innerhalb der nächsten zwei Wochen freigegeben werden).
3. Woche: Der Dienst darf höchstens bis Freitag gehen, da der Samstag der letzte Werktag ist, an dem der Ersatzruhetag der ersten Woche gegeben werden kann.
Das macht also maximal 19 Tage (Woche 1 sind 7 Tage, Woche zwei sind 7 Tage und Woche drei sind 5 Tage, das macht 7+7+5=19).
4. Woche: Der Dienst darf nun wieder maximal bis Freitag gehen, da dir der Ersatzruhetag aus der 2. Woche nun zusteht und dieser spätestens am Samstag zu gewähren ist.
Macht bei der Konstellation von 19 Tagen am Stück und dann das ganze Wochenende frei in der vierten Woche maximal 5 Arbeitstage.
5. Woche: Der Dienst darf nun wieder 7 Tage betreffen, da der Sonntag in der 3. Woche frei war.
6. Woche: Ebenfalls 7 Tage Dienst, da der Sonntag in der 4. Woche ebenfalls frei war.
7. Woche: Maximal 5 Tage um den Sonntag aus Woche 5 auszugleichen.
usw.
Daraus ergibt sich ein maximaler Rhythmus von entweder 19 Tage, 2 frei, 5 Tage, 2 frei, 19 Tage, 2 frei, 5 Tage usw., oder eben 12 Tage, 2 frei, 12 Tage, 2 frei. Die zwei freien Tage sind dabei immer der Ersatzruhetag plus der Sonntag. Beide Konstellationen sind jeweils das maximal mögliche.
Zudem müssen laut § 11 (1) ArbZG mindestens 15 Sonntage im Jahr frei gegeben werden. Das würde bei jeweils 21 Tagen am Stück nicht hinhauen.
Auch Personalmangel und ein hoher Krankenstand sind keine Gründe diese gesetzlichen Arbeitszeitrechte einzuschränken. Diese liegen im Verantwortungsbereich der PDL und können nur im NOTFALL eingeschränkt werden. Ein Notfall ist aber eben nicht, falsche Personalplanung, die schon bei hohem Krankenstand nicht mehr funktioniert. Hier muss dann eben mehr Personal eingestellt werden oder dies über Zeit-/Leiharbeiter ausgeglichen werden. Plakativ und kurz gesagt: Der Geiz des Arbeitgebers ist kein NOTFALL.
Solltest du nach einem Tarifvertrag beschäftigt sein, können sich davon abweichende Zeiten ergeben, die dem Arbeitszeitgesetz jedoch i.d.R. nicht widersprechen dürfen.
Die maximale Arbeitszeit in der Pflege am Stück ergibt sich aus § 11 (3) ArbZG:
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen
Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag
einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden
Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt,
müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren
ist.
Die 21 Tage sind tatsächlich die rechtliche Obergrenze. Allerdings ist es eine Frechheit und Dummheit deiner Vorgesetzten, dies auch zu verlangen.
Du solltest du dich krank schreiben lassen und bei den Heimen in deiner Umgebung anrufen. Du wirst sofort eine neue Stelle finden.
21 Tage ab einem Stück => DAS geht nicht ! spätestens nach 11 Tagen MUSS sie dir frei geben
google mal Arbeitszeitschutz / Pflege
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen
Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag
einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden
Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt,
müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren
ist. Der Ersatzruhetag ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung
mit einer Ruhezeit zu gewähren, soweit dem technische oder
arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Zwei Sonntage ergeben mit der ersten Woche von Montag an genau drei Wochen, also die genannten 21 Tage.
Mo-Sa So Mo-Sa So Mo-Sa und jetzt muss der Sonntag frei sein.
Meine PDL sagt, in der Pflege gibt es Ausnahmen in denen man 21 Tage am Stück arbeiten darf, ABER es ist so, dass sie mir erst nächste Woche Montag freigeben kann. Also würde ich dann einen ganzen Monat durcharbeiten...
NEIN, diese Ausnahme gibts nicht
Gibt es irgendein Gesetz womit sich ihre Aussage bestätigt? Ich werde nicht so ganz fündig, überall steht was anderes..