P-Konto wechsel zu einer anderen Bank möglich?
Nehmen wir einmal an, ich habe ein sog. Giro "P-Konto" bei der Bank "XXX" und beabsichtige dieses Konto dort zu kündigen. Kann ich ohne weiteres dann zur Bank "XXY" wechseln und dort ein neues Girokonto auf Basis "P-Konto" eröffnen?
5 Antworten
naja, du darfst nur 1 P-Konto zur gleichen Zeit haben, also eine andere Bank suchen:
- Neues Konto eröffnen
- P-Schutz beim alten kündigen
- P-Schutz beim neuen vereinbaren
Leider wird der P-Schutz in der Schufa gespeichert, das heißt, am bessten von der alten Bank bestätigen lassen, das dieser entfernt wurde. Ich gehe nähmlich davon aus, das die Daten in der Schufa sich nicht so schnell ändern werden und somit dir sonst die neue Bank ein P-Schutz verwehrt, da sie davon ausgeht, das dein altes Konto noch ein hat.
Ja, das geht dazu muss das andere aber gekündigt sein. Das beste Basis (auch P)-Konto Deutschlands ist das https://www.consorsbank.de/ev/Girokonto/-/Basiskonto.
Hi! Das geht zwar (Recht auf EIN Basiskonto, Recht auf EIN P-Konto) rein vom Grundsatz her aber das musst Du genau takten. Du schreibst nichts über die Hintergründe von daher mal ganz allgemein gesagt (selbst wenn es hier vielleicht Gegenstimmen gibt):
Das grösste Hobby der Deutschen ist es, Menschen in Schubladen zu packen. Sowohl Basiskonto als auch P-Konto kennzeichnen aus Banksicht Kunden, die entweder sonst nirgends ein Konto bekommen haben oder mit ihrem Geld nicht haushalten können (warum spielt absolut keine Rolle). Von daher werden diese Kunden in aller Regel erstmal in die unterste Schublade gesteckt ... tendenziell Ärger, zusätzliche Arbeit und kein Ertrag. Und somit kannst Du Dir ausmalen, dass Du nicht Wunschkunde No. 1 bei einer neuen Bank sein wirst ... beides wird übrigens bei der Schufa mitgeführt, damit die gesetzl. Bestimmungen erfüllt werden ... aber nicht mehr. Ich rede hier NICHT von Fairness oder Verständnis für die Situation aufbringen - eine Bank muss rechnen und wirtschaften und Risiken bewerten. Dadurch das der Gesetzgeber erneut hier in die Entscheidungsfreiheit der Banken reinregiert macht jeder auch nur das was er muss ... aber das ist wieder ein anderes Thema. So ist die Realität ... ob das jeder ausspricht sei mal dahin gestellt.
Aber um Deine Frage zu beantworten: m.E. kann der Weg nur folgender sein: Du musst eine Bank suchen, bei der Du das Basiskonto eröffnen kannst. Dazu musst Du am Quartalsanfang (damit Du genügend Zeit hast alles zu regeln das alte Konto kündigen - am Besten mit Vorlauf von einem Quartal. Eventuell kann das über eine Kontowechselhilfe (auch gesetzl. geregelt) von der neuen Bank mit erledigt werden. Da das alte Konto dann erst später geschlossen wird bleibt es als P-Konto erstmal erhalten. Dann gehst Du zur alten Bank und lässt das P-Kontomerkmal entfernen. ABER Achtung: ich bin nicht ganz sicher aber da eventuelle Guthaben dann keinem Schutz mehr unterliegen könnten diese festgehalten werden. Also vorher Konto abräumen und Einkommen, Alg oder whatever auf das neue Konto laufen lassen. Dann bei dem neuen Konto das P-Konto merkmal setzen. So müsste das funktionieren.
Aber auf Grund der weiter oben beschriebenen Punkte würde ich nicht empfehlen das zu tun, denn Du bist bei der neuen Bank ein unbeschriebenes Blatt, das direkt mit Negativmerkmalen da ankommt. Nicht schön aber so ist es nun mal. Gruss
na dann, hau rein ...
"...denn Du bist bei der neuen Bank ein unbeschriebenes Blatt, das direkt mit Negativmerkmalen da ankommt." ...Mir eigentlich vollkommen egal, was kriminelle Organisationen/Vereinigungen von mir halten.
Du hast zwar das Recht auf ein Konto, aber warum sollte dir eine Bank ein Konto geben, wenn du anderswo eines hast.
Und wenn du es kündigst wird man es hinterfragen.
Also lass das mit dem Kontowechsel, bis du deine Schulden los bist und kein PKonto mehr hast.
Zumal es besser ist bei Kontowechsel erstmal Alt und Neukonto 3 Monate parallel laufen zu lassen. Aber mit PKonto wird dir keine Bank zeitgleich ein zweites Konto eröffnen.
Erkundige Dich am Besten bei der Bank, zu der Du wechseln willst, ob sie überhaupt ein Konto gleich mit P-Konto Status eröffnen, bevor Du Dein Jetziges kündigst.
Man hat zwar das Recht, ein Konto zu eröffnen, aber keine Bank ist verpflichtet bei Neueröffnung ein P-Konto einzurichten.