Darf ich für meinen Vater ein Schreiben unterschreiben, wenn er gerade nicht da ist und mich darum bittet, weil das Schreiben schnell versendet werden muss?
8 Antworten
Im Prinzip ja, da auch in Deutschland mündliche Verträge bindend sind. Die Bitte deines Vaters ist ein mündlicher Vertrag für eine Vertretung. Die Vertretung hat aber im geschäftlichen Fragen Grenzen. Offizielle Handlungsvollmacht ware die Prokura, die muss aber vor dem Gericht bestellt werden.
Unterschreibe also mit i.V. und Namen, keinesfalls nur mit dem Namen
Die Unterschrift wird momentan niemand überprüfen.
Wenn kein Kläger dann auch kein Richter. Also wenn es Auseinandersetzungen geben sollte ist das wohl vermutlich Urkundenfälschung.
Wenn alles seinen Gang geht passiert nix.
ok, danke
Auf keine Fall wäre es eine Urkundenfälschung, da ein Vertretungsvertrag vorliegt.
Hallo,
das hängt von dem Schreiben ab. Generell schon. Du kannst den Namen deines Vaters darunter setzen, und schreibst: I.A. und deinen Namen. I.A. heißt im Auftrag. Falls Nachfragen kommen, wird er dir sicher eine Vollmacht ausstellen, bzw. kannst du vorab schon sagen, du hättest eine Vollmacht von ihm.
Generell erst einmal nicht, weil das Urkundenfälschung wäre.
Vielleicht geht es ja mit
i.A. (Im Auftrag) und deiner Unterschrift.
Was meinst Du? Du erstellt ein Kündigungs(?)schreiben und unterschreibt es? Das wird nicht funktionieren.