Darf ich einen Remix auf YouTube hochladen?

5 Antworten

Um 100 % alles richtig zu machen, schreib die Leute an, die das Lied gemacht haben...oder deren Label.
Ohne eine Erlaubnis ist das hochladen auf eigene Gefahr, passieren sollte nicht viel, ausser das es vielleicht gesperrt wird, aber ich würd schauen ob ich die Erlaubnis bekomme, sicher ist sicher :)

Auch Bearbeitungen eines Werkes dürfen nach §23 UrhG nur nach Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden. Das heißt, in diesem Fall brauchst du die Zustimmung der Rechteinhaber beider Lieder. (Außer beide Werke sind gemeinfrei bzw. das Urheberrecht bereits erloschen ist und auch nicht vererbt wurde.)

ThomasMorus  23.06.2016, 19:59

Hallo davidmueller13,

was meinst du mit?

Außer beide Werke sind gemeinfrei bzw. das Urheberrecht bereits erloschen ist und auch nicht vererbt wurde.

Wenn das Urheberrecht erloschen ist, kann es auch nicht mehr vererbt werden. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ist halt Schluss.

davidmueller13  23.06.2016, 20:03
@ThomasMorus

Das heißt, auch wenn das Urheberrecht vererbt wurde, erlischt es nach 70 Jahren nach Tod des Vererbers und nicht 70 Jahre nach dem Tod des Erben, oder ?

Wenn die Lieder urheberrechtlich geschützt sind, eigentlich nicht. Es wird aber trotzdem gemacht

LGBTsupport  23.06.2016, 19:51

Es ist irgendwie eine Grauzone...

Hallo Schnuffi321,

das darfst du rechtlich betrachtet nicht. Denn die beiden Lieder haben Urheberrecht/Copyright. Schau dir mal das Video an (geht nur 2 Minuten)

https://youtube.com/watch?v=IVWz5Tb5OeI

In der Praxis werden solche Lieder aber immer wieder hoch geladen. Die werden meist nicht belangt. Rechtswidrig (und damit potentiell abmahnbar) ist es aber.

Wenn eins der Lieder urheberrechtlich geschützt ist, dann nicht