Darf ich einen Einbrecher in meiner Wohnung umbringen, wenn er eingedrungen ist?

30 Antworten

Du darfst dich verteidigen. Umbringen einfach soooo, neinnnn. Am besten Du ruft die Polizei, wenn möglich. Selber besser nichts versuchen. Wenn Du am Schlafen bist, einfach ruhig verhatlen. Man kann nie wissen ob die nicht bewaffnet sind. Alles was die mitnehmen wollen, kannst Du nachkaufen, aber kein 2. Leben.

§ 32 StGB

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Was darf man rechtlich mit einem Einbrecher alles (aus Notwehr) anstellen?

Ein Einbruch berechtigt nicht zur Notwehr sondern nur zur Nothilfe. Selbst ein Polizist darf nicht auf einen Einbrecher schießen. Das OLG München verurteilte einen Hausbesitzer zu einer langjährigen Haftstrafe wegen Totschlag, nachdem dieser einen Einbrecher erschossen hatte.

Nur bei Raub, also der Androhung von Gewalt, darf man den Räuber straflos in Notwehr erschießen.

In Texas ist hingegen die Tötung einen Menschen straffrei, wenn dieser ein Grundstück ohne Erlaubnis betritt.

Generell nein. Denn wir sind ja nicht in Ami-Land wo man das vermutlich darf. Vor Gericht wird man dich wie ein Suppenhuhn auseinander nehmen, ganz egal es deine eigene Wohnung war oder nicht. Man braucht schon einen driftigen Grund, jemanden umzubringen und der wäre, wenn man dem Tod ins Auge sieht, also Notwehr und selbst dann wird man dich noch wie ein Suppenhuhn auseinander rupfen.

In den meisten Staaten der USA ja, in Deutschland allerdings muss auch in einer Notwehrsituation immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Es sind als Notwehr diejenigen Maßnahmen erlaubt die notwendig sind, um den rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Das heißt, das was notwendig ist, den Einbrecher vom Einbruch abzuhalten. Auf die Verhältnissmäßigkeit kommt es theorisch laut Gesetz übrigens nicht an.

In der Praxis wird die Notwendigkeit von den Richtern sehr unterschiedlich beurteilt. Sprich man kann für ein und die selbe Tat freigesprochen werden, oder 5 Jahre wegen Totschlags bekommen.

Den Einbrecher zu töten wird in aller Regel aber nicht notwendig sein.

In Bezug auf Notwehr scheinen in Deutschland übrigens einige Richter aus einen anderen Universum mit anderen physikalische Gesetze zu kommen.