Darf man bei sich selbst einbrechen?
Bin heute bei mir "eingebrochen". Mir gehört der Grund und das Haus und ich wohne auch dort. Ich hatte halt meine Schlüssel vergessen und bin hinter dem Haus durch den Garten gestiegen. Meine Frage: ist das erlaubt? Ich glaube, ein paar ältere Menschen (nicht meine Nachbarn, denn die kennen mich ja) haben mich dabei beobachtet.
9 Antworten
Dagegen ist nichts zu sagen. Wenn aufmerksame Nachbarn Deinen "Einbruch" beobachtet und die Polizei gerufen haben, kannst Du ja den Grund erklären.
Für die Anfahrt wirst du wahrscheinlich nicht aufkommen müssen.
Nein. Wenn die Polizei überhaupt eine Kostenrechnung aufmachen würde, ginge die an denjenigen, der die Polizei alarmiert hat.
Aber grundsätzlich sind die Dienstleistungen der Polizei gratis, mal abgesehen von erhöhtem Personal- und Fahreugeinsatz bei Fußballspielen (da gibt es zur Zeit einen entsprechenden Streitfall in Bremen).
Dein Grundstück, dein Haus, also Ja darfst du. Musst logischerweise halt nur die Kosten für aufgekommene Schäden übernehmen.
Gruß
Na ja, zum einen ist nichts zu Schaden gekommen, zum anderen wäre es ja mein Haus und wenn ich etwas in oder an meinem Haus kaputt mache, dann ist es ja mein Problem - oder nicht?
Ja, genau das meinte ich damit auch.
OK, danke <3
Nur wenn es alarmgesichert ist, und durch einen (privaten) Sicherheitsdienst überwacht wird, muß man die Kosten tragen, auch wenn man Eigentümer ist. Wenn die Polizei kommt, kostet es hingegen nichts.
Was Du mit Deinem Eigentum machst, das ist Deine Sache. Sollte Dich jemand anzeigen, kannst Du es ja nachweisen!
Ja, darfst Du.
Beweisen kann ich es ja schon (steht ja im Perso und überhaupt läuft das Haus in meinem Namen). Ist halt die Frage: wenn die Polizei hier anklopft, muss ich dann für deren Anfahrt etc. bezahlen? Bei der Feuerwehr muss man ja auch immer bezahlen, wenn man dort anruft und es ist doch nichts.