Darf ich eine Audio, gesetzlich betrachtet, an andere Personrn weiterleiten?
Person A sendet mir eine Audio worauf nur ihre Stimme zu hören ist. Sie sagt zb: heute gehe ich in den park. Darf ich diese Audio an Person B weiterleiten? Wem gehört gesetzlich gesehen diese Datei?
3 Antworten
Auch für Tonaufnahmen mit dem Handy gibt es Ähnliches zu beachten: die Vertraulichkeit des Wortes. Wer das „nichtöffentlich gesprochene Wort“ mit Geräten aufzeichnet, kann sich strafbar machen. Man sollte daher um Erlaubnis fragen, wenn man ein Gespräch aufnehmen will. Unter das nichtöffentliche Wort können nicht nur solche Gespräche und Situationen fallen, die man umgangssprachlich als vertraulich bezeichnen würde.
Das zählt auch dazu. Du musst rein theoretisch vorher den Urheber um Erlaubnis bitten, die Aufnahme zu teilen. Nur das macht keiner...
Person A hat die Aufnahme gemacht. Sie besitzt somit das vollständige Urheberrecht an der Aufnahme.
Ohne ihre Erlaubnis darfst du die Audio nicht weitergeben.
Von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten fangen wir garnicht erst an.
Ich Denke das das Audio Person A gehört da seine Stimme darauf ist.
das ist aber anders Wen du die Audio gekauft hast.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
? Darum geht es gar nicht? Ich meine, wenn man per Whatsapp miteinander unter Audios kommuniziert und eine Audio der Person einer anderen sendet. Von heimlicher Aufnahme war nie die Rede, aber danke trotzdem .