Darf ich ein Stellenangebot aushängen?
Ich möchte ein Stellenangebot für eine Aushilfskraft an thematisch geeigneten Plätzen (z.B. Bushaltestellen) aushängen. Darf ich das sofern ich nur einen Zettel mit Tesafilm befestige?
Und was sind die Pflichtangaben die man bei einem Stellenangebot machen muss? Firmenname etc. ist klar aber muss auch mein Name als Inhaber, Steuernummer und Telefonnummer mit drauf?
PS. Ich würde die Zettel nach Besetzung der Stelle natürlich wieder persönlich entfernen.
10 Antworten
Bushaltestelle ist tabu. Das gibt Ärger.
Stellenangebote per Fresszettel machen nicht wirklich einen guten Eindruck. Es sei denn, Du suchst Schüler zum Zeitungsaustragen. Und selbst dann wäre der Supermarkt eine besser Idee.
Pflichtangeben gibt es keine. Nur das, was man eben normalerweise in einer Stellenanzeige findet. Name als Inhaber (von was denn?) muss nicht drauf. Ansprechpartner wäre aber nicht schlecht. Steuernummer - wer kommt denn auf so was? Das ist ja keine Rechnung.
Mach das lieber nicht! In vielen Supermärkten gibt es aber z.B. spezielle Pinnwände. Das Ausstelldatum ist oft wichtig, sonst werden die Aushänge sofort wieder entfernt. Hochschulen und Universitäten haben oft auch viele Pinnwände.
Dürfen darf man sowas ohne Genehmigung sicherlich nicht (öffentliche Gegenstände als Werbefläche!). Aber: Frag doch in Geschäften, ob die das in ihr Schaufenster hängen.
Und: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wildes plakatieren ...
Warum hängst du das nicht in Supermärkten ans schwwarze Brett oder machst ne Anzeige in der Regional zeitung
Aber wild durch die Gegend zu laufen und Zettel aufhängen kann Ärger geben und Geld kosten.
Steht auch oft angeschlagen: Plakatieren verboten ...
Ich meine, das darfst du, aber deine Steuer-Nr. würde ich nicht unbedingt mit bekantgeben. Vielleicht reicht auch ein Aushang in diversen Kaufhäusern ...