Darf ich ein Ausweisdokument falten (Papier, kein Plastik)?
Ich habe für die nächsten 3 Wochen einen so genannten "vorläufigen Personalausweis". Dieser ist mit seinen ca 9cm x 12,5cm deutlich größer als der alte Perso (welcher ja schon recht groß war). Er passt damit also in kein normales Portemonnaie.
Da er aus Papier ist will ich ihn jetzt aber auch nicht in der Hosentasche mit mir rumtragen.
Also darf ich diesen Ausweis falten, damit er ins Portemonnaie passt? Oder muss ich den jetzt die ganze Zeit egal wohin ich gehe in der Hand behalten, damit er nicht zerknickt?
Nur so zur Info: Ausweisdokumente sind Eigentum der BRD!
6 Antworten
Laß den Ausweis doch einfach zu hause, den mußt du doch nicht rumschleppen. Auf Reisen kannst du ihn ins Handgepäck tun.
Trotzdem bist du nicht verpflichtet deinen Ausweis ständig bei dir zu tragen. Auch im Supermarkt nicht... du solltest ihn zwar dabei haben um Alkohol kaufen zu können. Und wenn du dich nicht vor der Polizei ausweisen kannst, ja dann fährst du zusammen mit denen eben nach Hause um deinen ausweis zu zeigen.
Die eizigen denen du den Ausweis zeigen MUSST sind Polizei und Ordnungsbehörden. Der Unterschied bei deinem Beispiel mit dem Wein ist folgender:
Du willst wein kaufen - Kassierer fragt nach Ausweis - du hast ihn nicht bei - du brauchst deinen Ausweis nicht zeigen, kannst aber keinen Wein kaufen...
Die Polizei will deinen Ausweis sehen um deine Identität festzustellen - du hast deinen Ausweis nicht dabei - du musst den Ausweis immernoch vorlegen, egal ob du willst oder nicht, im Markt lässt den Wein stehen und gehst.
Um alles nochmal zusammenzufassen.
JA, du darfst den vorläufigen Ausweis falten damit er in die Brieftasche passt.
Nein, du musst deinen Ausweis NICHT ständig mit dir führen. Du musst ihn zwar vielleicht beim kauf von Alkohol - und Tabakwaren vorzeigen, aber nicht STÄNDIG mit dir führen.
Eine generelle Mitführpflicht von personalausweis oder Reisepass exiztiert entegegen weit verbreiteter Meinung NICHT. Nach dem Personalausweisgesetz ist man nur zum Besitz eines Ausweisdokumentes verpflichtet. Mehr nicht.
Wenn du weißt das die Ausweise Eigentum der BRD sind, müsstest du das eigentlich auch wissen.
Übertreib doch nicht so MASSLOS!!!
Ich behalte meine Dokumente auch nicht "die ganze Zeit in der Hand" sondern verwende eben einfach einen Rucksack!
@ComputeriFreak,
meinen Personalausweis, meinen Führerschein und meinen Fahrzeugschein trage ich zwar nicht am Körper, aber doch stets in Griffnähe. Auf Verlangen von Mitarbeitern zuständiger Behörden ist man verpflichtet, sich ausweisen zu können. Kann man das nicht, bedeutet das zumindest einen mehr oder weniger erheblichen Zeitverlust.
Ganz genau und da ich nicht immer eine Tasche/Rucksack/Koffer mit mir führe in welchen in die Dokumente schonend aufbewahren könnte, will ich halt wissen, ob ich den Ausweis knicken darf, damit er ins Portemonnaie passt.
@ComputeriFreak, nicht einmal eine Geldbörse trage ich am Körper. Mein Handy ist das Einzige, was ich am Körper trage. Dass ich ein Ausweisdokument nicht knicken würde, schrieb ich ja schon.
du musst ihn nicht die ganze zeit mit dir Rumschleppen. Mit Ausweispflicht ist nur gemeint, dass du einen besitzen musst.
Du kannst deinen Führerschein vorzeigen. Der gilt auch als ausweisdokument wie der Personalausweis. Theoretisch reicht daß, wenn du zu einer verkehrskontrolle nur den Führerschein zeigst um dich auszuweisen
Wenn ich einen Führerschein oder einen Reisepass hätte, dann wäre das alles kein Problem. Leider ist dem nicht so.
Ein Führerschein ist KEIN Ausweisdokument... Sondern nur Personalausweise, und Reisepässe.
Und was ist, wenn ich vorhabe nach der Arbeit einkaufen zu gehen und einen dieser Kassierer erwische der für ne Flasche Wein selbst 60-jährige Opas nach dem Perso fragt? Passiert in meinem Supermarkt leider zu häufig.
:-D Das ist echt behämmert, zumahl bei uns selbst 14-jährige kinder kein Problem dabei haben, alkoholische getränke zu kaufen, sobald sie mit maehr als drei personen erscheinen :DDD Aber um zum Thema zurück zu kommen: ich denke, man wird dir schon abnehmen, dass du 18+ bist und wenn nicht, dann zeigst du den führerschein - und wenn das nix hilft, dann soll se bitte die polizei zur Identitätsfeststellung rufen, und darf dann die bearbeitungsgebühren bezahlen... EINFACH BISSCHEN UNFREUNDLICHER WERDEN ;-)
Das kannst du vergessen. Kein Ausweis = kein Alk. Sonst werden die Kassierer entlassen, wenn der Chef Wind davon bekommt. Es ist sogar noch härter. Wenn du zB mit einem Freund oder deinem Kind Einkaufst, zählt ihr als die "bezahlende Gruppe" und jedes Gruppenmitglied muss dann eben mindestens 16/18 sein. Da haben schon so einige Kunden Hausverbot bekommen, nachdem sie sich da angestellt haben und die Polizei gerufen haben.
dann kannst du halt kein Wein kaufen, musst den Ausweis aber trotzdem nicht mit dir führen... eine Mitführpflicht würde beinhalten, dass du den Ausweis dabei haben musst, egal ob du Wein kaufen willst, oder nicht...
Nein, in meinem Supermarkt muss jeder Kunde beim Kauf von Spirituosen und Tabakwaren seinen Ausweis vorlegen. Jeder Kassierer der diesem nicht nachgeht wird gefeuert, wenn der Filialleiter davon Wind bekommt.
Und da es doch des öfteren vorkommt, dass ich nach der Arbeit einkaufen gehe und da vielleicht auch mal ne Flasche Wein dabei ist, muss ich meinen Ausweis eigentlich immer dabei haben.
Außerdem musst du dich vor der Polizei ausweisen können. Wenn du das nicht vor Ort tun kannst, ist dein Tag im Prinzip gelaufen.