Urkundenfälschung - Ausweis Kopie

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Hallo Beowulf1967,

ich sehe hier nicht einmal den Straftatbestand der Urkundefälschung erfüllt.

Das entsprechende Gesetz sagt folgendes aus:


§ 267 StGB - Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Um den Straftatbestand des § 267 StGB zu erfüllen, müsstest Du die Kopie also hergestellt haben um eine Täuschung im Rechtsverkehr vorzunehmen. Ich denke, das dürfte bei Dir gar nicht der Fall sein. Du hast die Kopie ja nicht hergestellt um Jemanden zu täuschen, sondern um das Original zu schonen. Das ist aber strafrechtlich unbedenklich.

Auf der ganz sicheren Seite bist Du natürlich, wenn Du eine Kopie auch als solches Kennzeichnest. Ich persönlich habe mir für 1,50 Euro einen Stempel mit der Aufschrift "KOPIE" besorgt und der kommt auf allen Kopien drauf um hier Missverständnisse vorzubeugen.

Aber wie gesagt, es kommt da drauf an, ob Du die Kopie hergestellt hast um Jemanden vorzutäuschen, dass er das Original in den Händen hält oder ob Du die Kopie nur zum Schutz des Originales hergestellt hast.

Im übrigen, denke ich, dass Dein Bekannter recht hat und dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wird und das nicht nur wegen Geringfügigkeit, sondern alleine weil das Tatbestandsmerkmal der Täuschung im Rechtsverkehr fehlt.

Schöne Grüße
TheGrow

Beowulf1967 
Beitragsersteller
 29.11.2014, 07:59

Danke für die erste hilfreiche Antwort ! Das mit dem Stempel is ne gute idee ! Werd ich in Zukunft wohl auch so machen .

Danke !!

eingeschweißt, am besten noch in Farbe?

Ich denke mal das diese schon als Urkundenfälschung durchgehen kann, schließlich ist das dann nicht so leicht erkennbar, das es sich um eine Kopie handelt. Im übrigen darf man den neuen Ausweis gar nicht mehr kopieren.

Beowulf1967 
Beitragsersteller
 29.11.2014, 07:51

Ich hatte den ausweis extra mit einem starken Grünstich versehen, so das er wirklich unnatürlich aussah. Es handelt sich hierbei um einen alten Ausweis, Ich hatte ihn vor 3 Jahren kopiert.

Hallo,

eine Kopie amtlicher Unterlagen sollten vom Besitzer unbrauchbar gemacht werden, da sie nicht anerkannt werden, und um Mißbrauch zu vermeiden.

Die Originale haben im Auto nichts zu suchen.

Meine Erfahrung, bei Kontrollen, wird eine Kopie vorgelegt, wird sie vom Besitzer, nach Aufforderung durch den kontrollierenden, vor Ort, zerrissen.

Kann aber sein, das das Original vorgelegt werden muß.

Gruß