Darf man ein Unternehmen "gegen die Wand fahren"?
Dürfte man, wenn man z.B bei einem Streit mit der Gewerkschaft den Kürzeren zieht, einfach ein neues Unternehmen gründen und das alte zu Grunde gehen lassen?
12 Antworten
Das darf man. Um eine Metapher zu benutzen: Man darf sich ja auch ein Bein abschneiden, das ist nicht strafbar. Wenn Du Dir aber ein Bein abschneidest, um die Versicherung zu kassieren, wanderst Du in den Knast.
Jetzt muss man genau wissen, was "ein Unternehmen vor die Wand Fahren" bedeutet. Du kannst natürlich "ein Unternehmen vor die Wand fahren", indem Du einfach aufhörst, Aufträge reinzuholen und Waren zu verkaufen. Dann ist das Unternehmen relativ schnell pleite. Allerdings bist Du dann als Unternehmer auch pleite, denn Du verlierst als Unternehmer ja alles.
Wenn Du jetzt versuchst, quasi Dein Geld vorher in Sicherheit zu bringen, Kapital aus dem Unternehmen zu ziehen und dann künstlich einen Konkurs herbeiführst um deine Verbindlichkeiten loszuwerden, dann spricht man von einem "verbrecherischen Konurs" und der ist strafbar.
Sehr gut, nur bei der Selbstverstümmelung bin ich mir nicht sicher. Übrigens könnte auch bei Untätigkeit noch ein Schadenersatz drauf kommen - Eigentum verpflichtet nämlich auch. Aber im Grundsatz sehe ich das wie Du.
Ich bin kein Experte, aber:
rein Moralisch wäre es eine Sauerei den Arbeitnehmern gegenüber.
Zweitens, wenn du es zu Grunde richten willst, dann verlierst du sowiso alles. Von daher verschenke es doch vorher an XY......
Falscher post...
Wenn man es verdeckt und mit System macht, dann ja.
Man könnte das alte Unternehmen an einen ausländischen Investor verkaufen und ein neues gründen.
wird oft genug gemacht.. insolvenz anmelden, neue firma gründen...
ja. die frage ist aber ob das unternehmen das machen dürfte?