Darf ich den a1 Führerschein machen?
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage und zwar wurde ich mit 13jahren zwei mal beim fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller erwischt beide male wurden fallen gelassen. Dann mit 15 noch 2 mal und das eine mal wurde auch wieder fallen gelassen. Beim 4. mal hatte ich 18sozis die ich auch gemacht habe. Jetzt will ich weil ich nichtmehr mit dem Gesetz in konflikt kommen will Klasse A1 machen(125ccm motorrad) Blos jetzt kam ein schreiben das die Führerscheinstelle noch akten anfordern muss und DANN wird entschieden ob ich den Führerschein machen darf oder nicht. So jetzt habe ich da angerufen und die Frau sagte mir das man beim 3. mal normal eine mpu machen muss,aber die 3 anzeigen wurden doch fallen gelassen? zählen die jetzt trotzdem oder nicht?
mfg
2 Antworten
Nur weil du wegen deiner Schwarzfahrererei nicht strafrechtlich (!) belangt wurdest, heißt das noch lange nicht das die Führerscheinbehörde diese Sachen nicht zur Bewertung deiner Eignung ein Fahrzeug zu führen heranziehen darf.
Das haben sie getan und scheinen mir zu dem Schluss gekommen zu sein das Zweifel an deiner charakterlichen Eignung bestehen.
Zu deiner Frage, hast du etwas schriftliches das da steht '' es wurde fallen gelassen'' denn das musst du haben. Sonst hilft dir da gar nichts weiter.
Zum anderen, das was du gemacht ist waren keine fehler sondern pure dummheit. Sorry. Gibt nicht umsonst ein Führerschein. Wir brauchen nicht noch mehr verletzte und Tote im Verkehr.
Mfg.
und es war einfach pure dummheit.
4 mal??
1 mal war weil ich eine sitzbankabtrennung nicht montiert hatte
Ja ich bereue das ganze auch schwer.. und es war einfach pure dummheit.