Darf ich den a1 Führerschein machen?

2 Antworten

Nur weil du wegen deiner Schwarzfahrererei nicht strafrechtlich (!) belangt wurdest, heißt das noch lange nicht das die Führerscheinbehörde diese Sachen nicht zur Bewertung deiner Eignung ein Fahrzeug zu führen heranziehen darf. 

Das haben sie getan und scheinen mir zu dem Schluss gekommen zu sein das Zweifel an deiner charakterlichen Eignung bestehen. 

Zu deiner Frage, hast du etwas schriftliches  das da steht '' es wurde fallen gelassen'' denn das musst du haben. Sonst hilft dir da gar nichts weiter.

Zum anderen, das was du gemacht ist waren keine fehler sondern pure dummheit. Sorry. Gibt nicht umsonst ein Führerschein. Wir brauchen nicht noch mehr verletzte und Tote im Verkehr.

Mfg.

Fischersbube 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 10:51

Ja ich bereue das ganze auch schwer.. und es war einfach pure dummheit.

Tuehpi  08.07.2016, 13:40
@Fischersbube

und es war einfach pure dummheit.

4 mal??

Fischersbube 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 20:58
@Tuehpi

1 mal war weil ich eine sitzbankabtrennung nicht montiert hatte