darf ich bilder vom internet einfach in ebay stellen?
darf man z.b. bei google eingeben adidas adipure, dann das bild das einem am besten gefällt speichern und es dann bei ebay verwenden? oder ist das verboten?
7 Antworten
Abmahnungen wegen Bildernutzung im Internet
Die Abmahnung von Website-Betreibern wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Photos und Bildern ist inzwischen schon ein Klassiker.Wer eine Website betreibt, Nachrichten und kostenlose Informationen veröffentlicht oder Angebote bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen einstellt wird dies in den seltensten Fällen ohne Bebilderung oder eine anderweitige Illustration machen. Bilder, Photos und Kurzvideos sind inzwischen Standard und steigern die Attraktivität von Online-Angeboten.
Doch nicht jede oder jeder macht sich die Mühe ein eigenes Photo oder Bild zu erstellen um es dann dem Beitrag beizufügen. „Drag & Drop“, „Copy & Paste“, „Kopieren und Einfügen“ sind die Schlagworte, und Befehle um schnell an bereits anderswo veröffentlichtes hochwertiges Bildermaterial zu kommen und das eigene Angebot dadurch attraktiver zu gestalten. Aber Vorsicht, auch Bilder und Photos genießen in der Regel Schutz durch das Urheberrecht. Zwar gibt es spezielle Web-Angebote wie Flickr.com, auf denen man Millionen von Photos findet, die oftmals über entsprechende Lizenzbedingungen zumindest im privaten bereich kostenfrei genutzt werden können. Jedoch muss auch hier in jedem Einzelfall genau auf den Inhalt der Nutzungsbedingungen geachtet werden. Die meisten im Netz verfügbaren Photos dürfen jedoch nicht ohne weiteres veröffentlicht und verwendet werden. Es bedarf hier einer Einwilligung des Urhebers oder der Agentur, die dessen Rechte verwaltet. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verwendung lizenzierter Bilder und Photos ohne Einwilligung für Nutzerinnen und Nutzer schnell zur teuren Falle werden kann. Ob aus Unwissenheit oder berechnendem Kalkül, wer eine Abmahnung wegen der nicht erlaubten Verwendung solchen Materials erhält, sieht sich in vielen Fällen „plötzlich“ mit hohen geltend gemachten Kosten und einem Unterlassungsanspruch
http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-bilder-und-fotos.htm
da musst du erst die besitzer des bildes fragen ob du das darfst. außerdem besitzt du den artikel ja, den du bei ebay verkaufen willst. also einfach selbst ein foto davon machen, kommt sowieso seriöser weil man sieht in welchem zustand der artikel ist.
Das darfst Du nur, wenn kein Dritter die Rechte an diesem Bild hat, und da Du das nicht wissen kannst, solltest Du das besser bleiben lassen, weil das ansonsten sehr, sehr teuer werden kann.
Wenn ein Copyright auf dem Bild liegt, darfst du es nicht. Mach lieber selbst eins, das bringt dir mehr Gebote.
Und achte darauf, kein Bild aus ebay irgendwo anders zu verlinken, das gibt saftige Abmahnungen!
Nein darfst du nicht, weil du bei eingetragenen Marken gegen das Copyright verstößt!
Stimmt :)
Nicht nur bei eingetragenen Marken! Du darfst auch keine Fotos von privaten Pages runterladen und einfach so nutzen!