Darf ein auf 25 km/h gedrosselter Roller auf einer Landstraße fahren?
Darf ein auf 25 km/h gedrosselter Roller auf einer Landstraße wie zum Beispiel die B3 fahren?
3 Antworten
Da an der B3 ein Radweg ist, sollte er es jedenfalls nicht!
Kaum einer weiß es und trotzdem gilt es: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem Mofa unterwegs ist, darf vorhandene Radwege unabhängig von der Beschilderung nutzen. Möglich wurde dies durch 17. Verordnung zur Änderung der StVO aus dem Jahr 2007, wo es im letzten Satz des § 2 Abs. 4 der StVO heißt:
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Und es macht auch besonders auf der B3 Sinn! http://www.scharnebeck.de/desktopdefault.aspx/tabid-2594/4951_read-34797/
Es kann also festgehalten werden, dass Mofafahrer ab dem 28. November 2007 außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege generell benutzen dürfen aber nicht müssen. Die Erlaubnis zur Nutzung wird nicht mehr durch das Zusatzschild „Mofa frei“ angegeben.
Sofern dort nicht Zeichen 330 (Autobahn), Zeichen 331 (Kraftfahrstraße), Zeichen 256 (Verbot für Mofas) oder Zeichen 255 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas) steht, dann ja. ;)
Aber mit einem Mofa darfste außerorts auch Radwege benutzen - wenn nicht explizit durch Schild untersagt. ;)
Außerorts gilt dann nach Zeichen 311 (Ortstafel Rückseite).
ja. nur nicht autobahn ;-)
Wenns denn so einfach wäre.^^ Es gibt noch mehr als nur Autobahn, wo Mofas nicht fahren dürfen. ;)
Danke :)