Kann ich auch nur 25er Papiere mit mir führen?
Hallo, Ich habe mich mal so über das mittragen von Roller Papieren informiert und bin in einer kleinen Lücke gelandet. Wenn ich einen Roller habe der auf 25 Km/h gedrosselt ist,und ich auch die 25er Papiere habe,muss ich dann den Fahrzeugschein (So gesagt 50er Papiere) mit führen? Reicht es eventuell wenn ich einfach die Papiere vom TÜV mitführe,wo drauf steht dass der Roller mit der Identifikationsnummer JABDBWIS81J4 Blablabla auf 25 gedrosselt ist?
2 Antworten
Wenn in Deiner original Betriebserlaubnis keine Änderung zum Mofa 25 km/h geändert wurde, ist das trotz der positiv bescheinigten Abnahme durch den TÜV immer noch ein Roller 45 km/h .
Wenn Du nicht mit der Abnahmebescheinigung des TÜV und Deiner originalen Betriebserlaubnis bei eurer Zulassungsstelle warst und es nicht hast umschreiben lassen, fährst Du rechtlich /trotz Drosselung) mit einem Roller 45 und das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Schau mal auf die Bescheinigung der TÜV und lies sie Dir durch, dort findest Du einen Hinweis zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere, dort steht mit absoluter Sicherheit irgendwo ein Satz
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich"
Der Hintergrund ist der, daß
1) der TÜV / DEKRA nur die technische Korrektheit festellen kann, die Betriebserlaubnis selbst aber nur eine Behörde in diesem Falle die Zulassungsstelle erteilen darf
2) Es für EIN FAhrzeug keine zwei Betriebserlaubnisse geben darf, sonst könntest du ja morgens damit als Mofa zur Schule fahren und der Papa abends damit als Roller zur Nachtschicht.
Abgesehen davon ist die Rechtsgrundlage der §13 der FZV.
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen (1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
- 1.
- Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
- 2.
- Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
- 3.
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
- 4.
- Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
- 5.
- Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
- 6.
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
- 7.
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
- 8.
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
- 9.
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
- 10.
- Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
- 11.
- Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
Demnach ist für dich jetzt folgendes zu tun:
Ihr geht mit der Änderungsabnahme-Bescheinigung vom TÜV und der Betriebserlaubnis zu Eurer Zulassungsstelle, die kopieren i.d.R. den Eintragungsvorschlag aus der TÜV- oder DEKRA-Bescheinigung und heften diese in Deine Roller-ABE und siegeln das ab. ERST DANN ist es rechtlich ein Mofa. Die TÜV bescheinigung wird i.d.R. eingezogen oder mit einem Hinweis "BE erteilt" zurück gegeben. An Kosten fallen dafür auch nur ca 6 EUR an.
Mitzuführen ist in jedem Fall die Originale Betriebserlaubnis, in dem gedrosselten Fall, dann mit der Änderungseintragung durch die Zulassungsstelle.
Um das nochmal zu verdeutlichen, der TÜV Bericht alleine ist KEINE neue Betriebserlaubnsi sondern nur die Bestätigun über eine technische Begutachtung.
Der 25km/h Schein den der TÜV ausgestellt hat ist KEINE Betriebserlaubnis für 25 km/h sondernnur das technische Gutachten.
Du mußt mit der TÜV Bescheinigung UND der 45er Betriebserlaubnis zur Zulassungsstelle, die 45er Papere auf 25km/h ändern lassen unddieses dann mitführen.
Der Roller hat nur EIN Dokument als Betriebserlaubnis, mit dem TÜV Bericht als Bestätigung, dass es jetzt TECHNISCH ein Mofa ist, ändert die Zulassungsstelle die ORIGINALE 45km/h Betriebserlaubnis auf eine Mofa-Betrieberlaubnis und machte es auch RECHTLICH zu einem Mofa.
Mitführen mußt Du IMMER die ORIGINALE Betriebserlaubnis und die muß entsprechend auf 25km/h geändert sein.
Die TÜV Bescheinigung mußt Du NIE mitführen, sie dienst der Zulassungsstelle / Strassenverkehrsamt lediglich als Bestätigung, dass der Roller den gelteneden Vorschriften als Mofa entspricht und die Betriebserlaubnis geändert werden kann.
Du musst trotzdem die Betriebserlaubnis mitführen, das andere ist nur der Nachweis, das der Roller auf 25 km/h gedrosselt wurde. Du musst beim fahren beide Dokumente mitführen.
Fast richtig. Ihr müßt mit beiden Papieren zum Strassenverkehrsamt und die Betriebserlaubnis ändern lassen, schau mal in Deine Abnahmebescheinigung, dort steht "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich". Es gilt rechtlich immer, was in der BE steht, egal was für Zettel Du auch mitführst. Das ist einer der vielen "Volksglauben" die ebennicht stimmen, weil sich das keiner durchgelesen hat.
Siehe meine Antwort zur eigentlichen Frage.
Nein nein,sie haben es falsch verstanden.Ich habe den Roller schon auf 25 Km/h gedrosselt,war damit beim Tüv und habe auch 25er Papiere bekommen.Nur frage ich mich ob ich auch nur den 25er Schein mitführen kann,oder ob ich 25er + Originale 49ccm Papiere mit führen muss.