Muss ein Roller in der Werkstatt gedrosselt werden?
Hey Leute, habe folgende Frage: Wenn ich mir einen Roller kaufe mit 50ccm und er noch 45 km/h läuft ich aber nur die mofaprüfbescheinigung habe .. Muss ich ihn zwangsweise in der Werkstatt drosseln lassen um an die 25er Papiere zu kommen? Oder darf ich ihn fahren wenn ich ihn selbst gedrosselt hab?
5 Antworten
Die Drosselung darfst du selbst vornehmen. Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, dass dafür eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist. Die Abnahme erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, es wird also ohnehin geprüft, ob alles gemäß Teilegutachten eingebaut ist.
Der aaSoP erstellt dir anschließend ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, auf dessen Grundlage dir die Zulassungsstelle eine neue BE mit 25km/h-Eintrag ausstellt.
Nach der Drosselung liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei 25 km/h, wenn der Einbau korrekt durchgeführt wurde. Die bbH ist laut StVZO die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug durch seine Bauart erreicht, nicht die, die in den Papieren steht. Mit deiner Prüfbescheinigung darfst du Fahrzeuge mit bbH 25 km/h fahren, somit kein Fahren ohne FE.
Es spricht also nichts gegen "Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren", die zur Änderung oder Ausstellung von Fahrzeugpapieren erfolgen. Wobei du ja nichtmal ohne BE unterwegs wärst, weil sich bei einer Änderung von KKR zu 25 km/h-KKR die Fahrzeugart nicht ändert und somit die BE nicht erlischt - beide fallen unter die niedrigste Kategorie L1e. Solltest du ohne Eintragung nicht auf direktem Weg zum TÜV oder zur Zulassungsstelle kontrolliert werden, erfolgt trotzdem eine Mängelkarte mit Aufforderung zur Mängelbeseitigung.
Irgendwer (autorisiertes) muß die Drosselung in die Papiere eintragen, damit sie im Falle einer Polizeikontrolle auch anerkannt wird und Du keinen Ärger wegen "Fahren ohne Führerschein" bekommst. Da wäre die Werkstatt der erste Ansprechpartner, da die wissen (sollten) wie das ganze rechtssicher vonstatten geht.
Verlasse dich bei Rechtsfragen bitte nicht auf irgendwelche Vermutungen. Fahrzeugpapiere können niemals von einer Werkstatt ausgestellt werden, das ist Aufgabe der Zulassungsstelle, auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen. Eine Werkstatt kann bestenfalls den TÜV-Gutachter einbestellen, damit er das für die Eintragung nötige Gutachten erstellt - was auch nur geht, wenn die Werkstatt ein eingetragener Prüfort ist.
Mein Onkel hat ne kleine Werkstatt meinst du dass wir ihn zusammen drosseln können und er es dann in die Papiere eintragen kann ?
Wenn er weiß, worauf zu achten ist und wie das mit dem Eintragen geht (ich glaube, das muß ein behördlicher Eintrag sein, bin aber nicht sicher) auf alle Fälle. In jedem Fall muß die "eintragende Person" dazu autorisiert, d.h. sachkundig und dazu berechtigt sein. Ob das auf Deinen Onkel zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Hat er eine Elektro-Werkstatt wäre das eher nicht der Fall...
wer die Drosselung vornimmt ist unwichtig, entscheidend ist das der Roller bei einer Prüfung nicht schneller als 25 km/h ist
Kannst selber machen..aber die Papiere musst umschreiben lassen
Von einem der eine Werkstatt führt ?
..nein vom TÜV! Du mußt den gedrosselten Roller zwecks Abnahme dort vorführen.
So sieht es aus. Machen und Werkstatt haben kann jede(r) , aber der TÜV muss seinen Segen geben.
DH @ Diddy57 daher . 👍
du musst ihn schon drossslen lassen
Er hat eine Kfz Werkstatt