darf ich auch nach Kündigung bei der Stadt meine GwG Wohnung behalten?
Hallo
ich hoffe einige kennen sich damit aus und können mir diese Frage beantworten.
Ich lebe in München und arbeite bei der Stadt München als Kinderpflegerin.
Ich habe sehr schnell eine GWG Wohnung von der Stadt bekommen da ich Arbeitnehmer bei denen bin.
Die Wohnung ist natürlich deutlich günstiger als die "normalen" Wohnungen in München.
Nun meine Frage
ich habe nicht mehr vor bei der Stadt zu arbeiten und würde gerne Kündigen.
Werde ich dann aber auch meine Wohnung verlieren ?
Oder darf ich trotzdem hier Wohnen ?
ich würde mich auf Antworten freuen
Danke
4 Antworten
Was steht denn dazu im Miet- und Arbeitsvertrag, gibt es dort Klauseln, die die Beschäftigung bei der Stadt als Bedingung für das Mietverhältnis voraussetzen?
Wenn es nur "eigentlich" ist, lies noch mal nach :). Wenn nichts entsprechendes drin steht, gibt es logischerweise auch keine Grundlage, auf der das Mietverhältnis gekündigt werden könnte.
Die Modalitäten für diese Wohnung müssten im Mietvertrag aufgeführt sein.
Normalerweise darfst du wohnen bleiben, vermutlich wird aber die Miete auf die ortsübliche Höhe angehoben
ah okay das kann sein Ja, Danke
Ist der Mietvertrag für die Wohnung an den Arbeitsvertrag gekoppelt?
das weiß ich nicht, mir wurde nichts gesagt, ich habe den Mietvertrag separat vom Arbeitsvertrag unterschrieben also nicht beides in einem
Wenn dann müßte dazu was im Mietvertrag stehen.
habe eigentlich nichts dazu gelesen