Darf ich als HartzIV Empfänger und Vegetarier eine Arbeitsstelle in einer Fleischerei ablehnen?
15 Antworten
Das Beschäftigungsangebot muss zumutbar sein und das würde ich hier nicht sehen !
Bevor es zu einer evtl. Einstellung kommen würde,erfolgt mit Sicherheit ein persönliches Vorstellungsgespräch und in diesem kannst du das dann vorbringen und bist dann sehr wahrscheinlich aus dem Kreis der infrage kommenden gestrichen und das wird der AG - ggf. auch so mitteilen.
Es wird dann weder eine Sperre ( ALG - 1 ) noch eine Sanktion ( ALG - 2 ) geben.
Danke dir für deinen Stern !
Du darfst.
Man kann dich zu dieser Arbeit nicht zwingen. Ich wüsste auch nicht, dass amtlicher Missbrauch durch irgendein Gesetz in diesem Land befürwortet wird. Mag sein, dass ein Jobcentermitarbeiter und der durchschnittliche RTL Hartz 4 Laienspezialist das anders sehen; deren Weltanschauungen gehen aber bisweilen bis häufig mit einer rechtstaatlichen Auffassung und regelkonformen Auslegung der Sozialgesetze ohnehin nicht zwingend konform.
Wenn dir schlecht wird und du kein Blut sehen kannst, wirst du weder für eine Schlachterei noch für einen OP eine geeignete Arbeitskraft sein.
Das kannst du entweder bei einem Bewerbungsgespräch vor Ort demonstrieren (Würgereflexe etc.) und dich als ungeeignet ablehnen lassen, oder aber dies sachlich in einer begründeten Ablehnung des Arbeitsangebotes darstellen. In letzterem Fall besser noch unterstützt durch ein ärztliches Attest (seelische Unzumutbarkeit etc.).
Wenn du Buddhist bist, der keinem Lebewesen Schaden zufügen kann, hast du es am Einfachsten. Sobald du das nachweisen kannst, bist du sowieso aus dem Schneider. Als wichtiger persönlicher Grund anzuerkennen ist beispielsweise die
- Zugehörigkeit zu bestimmten Volksgruppen anderer Kulturkreise und Religionsgemeinschaften, wenn die Tätigkeit den Glaubensgrundsätzen widerspricht.
Die Frage ist doch, ob die jemanden einstellen, ohne mit ihm oder ihr gesprochen zu haben?
Wer nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird es schon irgendwie deichseln, dass er oder sie abgelehnt wird, ohne selbst ablehnen zu müssen.
wenn dir schlecht wird, ist deine gesundheit beeinträchtigt und somit ist die arbeit unzumutbar. ich würde mich aber von anfang an blöd anstellen, damit die mich gar nicht nehmen.
Nein. Du hast alles zu arbeiten, was Dich aus dem ALG-II-Bezug rausbringt.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grundsicherung-fuer-Arbeitssuchende-571.html
2.1.2. Unzumutbarkeit von Arbeit
Arbeit ist unzumutbar, wenn
- der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage ist.
- die Arbeit dem Hilfebedürftigen die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Tätigkeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt.
- die Arbeit die Erziehung eines Kindes oder des Kindes eines Lebenspartners gefährden würde. Die Erziehung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, so weit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung, in Tagespflege oder auf sonstige Weise sichergestellt ist.
- die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
- der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Ich denke nicht, das Vegetarismus ein wichtiger Grund ist.
Tierschützer nennen sich viele. Und essen dann doch das Fleisch aus der Massentierhaltung. Das ist kein Ablehnungsgrund.
Das wird sich spätestens bei einem evtl.Vorstellungsgespräch erledigt haben,sollte das kein hinreichender Ablehnungsgrund für den SB - sein !
Zu guter letzt gibt es immer noch die kostenlose Klage beim Sozialgericht,sollte es hier zu einer Sperre oder Sanktion kommen.
Was sollte das denn sonst sein,wenn kein wichtiger Grund oder willst du einen Tierschützer in einem Schlachtbetrieb unterbringen und das wäre dann immer noch zumutbar ?