Ab wie viel Jahren darf man arbeiten (ohne Ausbildung)?

8 Antworten

Du darfst arbeiten mit 17, keine Frage. Ob du allerdings auch Gründen des Arbeitsschutzes auch darfst, ist eine andere Sache. Denn es gelten noch die Jugendarbeitsschutzgesetze, als Idee: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/

Damit bist du noch nicht so einsatzfähig wie ein Erwachsener, was die Anzahl der möglichen Jobs einengt. Die Bedienung von gefährlicheren Maschinen oder das Führen von Fahrzeugen ist dir noch nicht erlaubt.

Ob dein Weg sinnvoll ist, ist noch eine andere Sache. Ich halte ihn nicht für sinnvoll, da eine Ausbildung schon im weiteren Leben wichtig ist. Nicht unbedingt aus dem Grund, was man dabei lernt, sondern schon alleine deswegen, dass man die Ausbildung durchgezogen hat. Die Chancen für einen Ausbildungsplatz stehen aktuell recht gut.

Wenn in absehbarer Zeit die Wirtschaft nicht mehr so rund laufen wird, dann sind die ohne Ausbildung die Sieger beim Verlieren.

Nach Beendigung der Schulpflicht darf man arbeiten. Bei den meisten mit 16

Novos  26.12.2017, 08:55

Man kann auch vor Beendigung der Schulpflicht arbeiten wenn man seine Schule abgeschlossen hat, jedoch muss man dann einen Tag pro Woche in die Berufsschule

bornfighter 
Beitragsersteller
 26.12.2017, 08:51

Vielen Dank

Meinst Du tatsächlich 17 Jahre nach der Schule oder meinst Du mit 17 Jahren, nach dem Du die Schule beendet hast? Im ersten Fall ja, im zweiten Fall nein.

Wenn Du vor 17 Jahren die Regelschule beendet hast (sagen wir, Du warst 16), dann bist Du heute 33 und kannst selbstverständlich ohne Ausbildung arbeiten. Ich vermute aber, dass Du das nicht gemeint hast.

Bis zu Deinem 18. Lebensjahr unterliegst Du in den meisten Bundesländern der Schulpflicht. An die Regelschulzeit schließt sich eine Ausbildungspflicht an. Solltest Du vor Deinem 18. Lebensjahr eine Ausbildung begonnen haben, verlängert sich Deine Schulpflicht bis zum Ende der Ausbildung. Findest Du nach der Schule keine Ausbildung, bist Du bis zur Vollendung des Schuljahres, in dem Du 18 geworden bist berufsschulpflichtig.

Gruß Matti

Ja darfst du, aber u18 und Unausgebildet gilt für dich der Mindestlohn nicht.

Als Übergangslösung bis du eine Ausbildung hast akzeptabel. Dennoch solltest du dich weiterhin um eine Ausbildung bemühen.

was für eine Frage? 17 Jahre nach der Ausbildung - du kannst die jeden Job suchen. Besser wäre es sicher in deinem Ausbildungsberuf zu suchen, obwohl auch da gibt es viel neues. Sonst bleibt dir nur ein Hilfsjob übrig