Darf ich ab sofort Feuerwerkskörper aus Polen etc nach Deutschland einführen, solange sie das CE Logo besitzen?

4 Antworten

Hier wird wieder gefährliches Halbwissen verbreitet.

Du darfst Gegenstände der Kategorie F1 und F2 einführen, die über eine CE-Kennzeichnung verfügen und die nicht unter den §20 Abs. 4 der 1. SprengV fallen (https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__20.html).

Also keine Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, keine Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse, keine Schwärmer und keine pyrotechnischen Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand. Diese Gegenstände bedürfen in Deutschland generell einer Erlaubnis mit Fachkunde, auch wenn sie im Ausland in der Kategorie F2 frei verkauft werden dürfen.

Die sogenannte BAM-ID wurde durch ein Urteil vom 27. Oktober 2016 des EuGH (C-220/15) wieder fallen gelassen, da diese Anforderung nicht mit der europäischen Pyrotechnik-Richtlinie (2007/23/EG) vereinbar war. Die Forderung der BAM-ID wurde daher mit Wirkung zum 10. November 2016 wieder abgeschafft und ist nicht mehr erforderlich.

Gleichwohl solltest Du auch darauf achten, dass das CE-Zeichen nicht gefälscht ist und daher nur Ware namhafter Hersteller kaufen. Gerade Chinesen verwenden das Zeichen gerne als Abkürzung für "China Export". Das hat dann rein gar nichts mehr mit einem CE-Zeichen zu tun, sieht aber leider genauso aus.

Drake100  14.11.2017, 19:01

Bks....

obwohl P1 crazy robots (für deutschland)(noch keine LGZ) 5 G Bks enthalten...

HeinrikH  18.11.2017, 15:30
@Drake100

In P1 ist BKS in Bodenknallkörpern erlaubt, in F2 nicht

Die anderen haben alle recht aber du darfst Crazy Robot mit CE Kennzeichen mitnehmen sind Legal weil die in Kategorie P1 sind.Haben sogar 5 gramm Bks oder du schmuggelst einfach das andere Zeug xD

HeinrikH  18.11.2017, 15:33

Gefährliches Halbwissen: Crazy Robot sind nicht grundsätzlich P1. Es gibt sie sowohl in F2, als auch in P1. Also Vorsicht! Außerdem noch, was Drake100 bereits geschrieben hat

Drake100  14.11.2017, 19:06

Wo willste sie "lagern" ohne LGZ

65% bestätigt heisst nicht gleich zugelassen ^^

REDPrex  10.06.2018, 23:25

Das es die in der Kategorie P1 gibt und in der Kategorie F2 wusste ich schon lange. Ich hätte das noch dazu schreiben sollen.

Nicht ganz:


Neuerdings gibt es jedoch das CE-Zulassungs-verfahren, wobei die
Feuerwerkskörper nun auch von einer zugelassenen Stelle im Ausland
geprüft werden kann, aber zusätzlich bei der B A M eine Registriernummer
für die Verwendung in Deutschland beantragt werden muss. Ohne diese
Registriernummer darf der Feuerwerkskörper nur außerhalb Deutschlands
verwendet werden.

Quelle: h t t p s://www.p y r o w e b.de/informationen/feuerwerk-in-deutschland/

P.S. Ich musste den Link etwas modifizieren, die Antwort wäre sonst rejected worden.


Drake100  14.11.2017, 19:03

Neues "Gesetz"

gibt keine BAM pflicht mehr...


Richtiges CE zeichen.

LGZ

Kategorie

inhalt

....



KarlKO17 
Beitragsersteller
 08.11.2017, 21:29

Vielen Dank für die Antwort. Sieht diese "neue BAM Registriernummer" dann bspw so aus "BAM XXX" bzw. steht sie dann so auf dem Feuerwerk?

teutonix1  08.11.2017, 21:41
@KarlKO17

Ist anzunehmen, ich weiss es aber nicht.

Hallo,

sofern die Feuerwerkskörper in einer Kategorie eingestuft sind, die Du selbst zünden darfst und sie eine CE-Prüfnummer haben, brauchst Du Dir keinerlei Gedanken machen. Du als Privatpersön führst nicht ein, sondern Du verbringst.

Eine BAM-Nummer brauchen die Böller NICHT. Diese ist nur Pflicht, wenn Du sie selbst verkaufen willst, aber ich denke mal, dass Du eher Endverbraucher bist, der die Dinger selbst zünden will, richtig? ;-)

KarlKO17 
Beitragsersteller
 08.11.2017, 23:56

Absolut richtig, Danke