Vogelschreck mit P1 nun Legal?
Hallo liebe Community,
Da dieses Jahr die BAM Pflicht erlischt, wollte ich fragen ob jetzt auch Vogelschreck mit der Klasse P1 zugelassen sind also CE+P1. So ist es ja auch derzeitig mit den Crazy Robots diese besitzen eine Lager zuordnung ein CE Zeichen und die Klasse P1. Sind jetzt auch Vogelschrecks erlaubt die diese Voraussetzungen erfüllen?
1 Antwort
Da muss ich dich ebenfalls mal etwas Korrigieren. Crazy robots besitzen gar keine Lagerzuordnung. Diese haben lediglich CE-P1 bekommen mehr auch nicht. Und wie lange diese den Status P1 behalten ist eh umstritten.Da manche Shops diesen Böller jetzt schon nur noch unter Nachweis (§20er / 7er verkaufen. Des weiteren, selbst wenn Vogelschreck P1 hätte, dürftest Du diese als Pyromunition nicht verschießen, da dies nur im sicheren Bereich erlaubt ist. Sprich auf Deinem Grundstück oder im Garten. Öffentlich darfst Du damit nicht herumballern. Dies gilt auch für andere Pyro/Signalmunition.