Darf Fußgänger Auto anhalten?
Gleich vorweg: ich bin verkehrt durch eine Einbahn gefahren und trage natürlich für dieses Delikt meine Schuld. Es ist abgesehen davon nichts passiert, niemand kam zu Schaden, es wurde niemand genötigt abzubremsen (Straße war leer) und es bestand keine Gefahr.
Ein aufgebrachter Fußgänger stellte sich (bevor ich mein Fehlverhalten bemerkte) vor mein Auto und hinderte mich mit gestreckten Armen am Weiterfahren. Darüber war ich ehrlich gesagt ziemlich erbost: es darf doch wohl nicht irgendjemand außer der Polizei oder offiziellen Einsatzfahrzeugen Fahrzeuge aufhalten. Wenn er am Straßen rand steht und mir den Vogel zeigt, wäre das OK. Aber das ging mir doch deutlich zu weit, sodaß ich ein Foto machte. Abgesehen davon, dass er mich zu 99% anzeigen wird (er steht dort jeden Tag und fischt sich Autofahrer raus) und ich an der Geldbuße nicht vorbei kommen werde, frage ich mich, ob ich diese "Amtsanmaßung" ebenfalls anzeigen sollte. Mir erscheint das Verhalten des Fußgängers ehrlich gesagt schwerwiegender als mein eigener Fehler. Wäre das übertrieben? Ich bin ja kein rachsüchtiger Mensch, aber hier platzt mir ehrlich gesagt der Kragen. Als nächstes halten mir Privatpersonen dann vielleicht noch eine Waffe vor, weil ich bei Gelb in eine geregelte Kreuzung fuhr...
7 Antworten
Gleich vorweg: ich bin verkehrt durch eine Einbahn gefahren und trage natürlich für dieses Delikt meine Schuld.
Nun, wir können jetzt nur vermuten, ob es tatsächlich "nur ein Versehen" war oder ob Du mal wieder abkürzen wolltest. Sollte jetzt keinerlei Unterstellung sein, aber Tatsache ist, dass es Autofahrer gibt, welche gerne Einbahnstraßen zum "abkürzen" benutzen.
Schon aus dem Grund finde ich das Verhalten des Fußgängers eher nicht anmaßend, sondern er wollte Dir aufzeigen, dass es so nicht geht.
Angenommen Du stehst an der Ampel und ein besonders eiliger Fußgänger möchte die rote Ampel überqueren, würdest Du ihn daran nicht hindern wollen?
Ich denke in diesem Fall: ja im Rahmen der Gefahrenabwehr darf er das.
Ich sage sogar: ja er muß das, wenn er die Gefahr erkennt, das ein Unfall möglich wäre und er das verhindern kann.
Jein,
Es gibt ja immer auf das "wie" an.
Generell ist es ja nicht so schlecht wenn mich jemand auf einen fehler aufmerksam macht. Ich denke er hat sich nicht gesetzeswidrig verhalten. Hätte er dir einen vogel gezeigt, dann schon eher, denn das widerum ist eine form der beleidigung und wird mit hohen geldbußen geahndet.
Hi.....also du hast ja geschrieben dass er sich auf die Strasse gestellt hat, bevor du deinen Fehler bemerkt hast. Ganz ehrlich, sei doch eher froh!!! Wer weiss was passiert wäre wenn der Mann dich nicht gestoppt hätte, war doch reines Glück dass bis dahin noch nix passiert ist. Bedank dich lieber bei dem als ihn anzuzeigen. Zur Gesetzeslage: Hmmm, also ich weiss, dass normale Bürger einen anderen Bürger "festhalten" dürfen. NICHT einsperren, sondern festhalten bis die Polizei eintrifft. Das Recht hat jeder. Gruss
Das Beispiel ist völlig überzogen. Das würde selbst die Polizei nicht machen, also darfst du es ganz gewiss auch nicht. Du hast doch hier eine Frage gestellt, und zig Leute haben dir geantwortet dass du lieber froh sein solltest.....aber wenn du von deiner Meinung dennoch nicht abweichst, dann frage ich mich warum du überhaupt fragst.
Ich sehe das genauso wie hornet260. Ich an dieser stelle, hätte mich bedankt und entschuldigt. Und wenn dieser vorfall dann doch gemeldet werden sollte, dann ist es eben so. Wenn man dazu in der lage ist, kann man andere leute bei verstößen wie diesem auch aufhalten. Vogel zeigen wäre wieder eine beleidigung und zudem hätte es dir wahrscheinlich gar nichts gebracht, weil du im ersten moment gar nicht gewusst hättest weshalb dir jemand einen vogel zeigt. Das ist doch alles nicht böse gemeint, du hast einen fehler gemacht, passiert jedem einmal wir sind alle nicht perfekt und fehlerlos. Der mann hat dich darauf hingewiesen, in der art darf er das auch. Du bist ja nicht mit 100 durch die einbahnstraße gerast, du kannst es also nicht mit einer autobahn vergleichen. Die gefährdung wäre in dem fallbeispiel durch dich viel höher anzusetzen als wie wenn einer noch mit sommerreifen fährt. Wirfst du dich vor ein fahrendes auto, welches vielleicht grad mit 240 fährt, oder lass es nur 80 sein, bist du mit sicherheit tot, die insassen auch schwer verletzt oder tot und evtl noch jemand unbeteiligtes (mit korrekten reifen) weil das andere auto dann von seiner spur abkommt. Also vergleich nicht so einen quatsch du bist doch nicht d*mm nur vielleicht grad ein bisschen eingeschnappt.
Nennt man auch Nötigung, du kannst ihn anzeigen.
Die kriegt er doch sowieso, da der andere ihn anschwärzt.
geile Idee ......
damit der Fragesteller auch seine Strafe bekommt?
(Einbahnstraße falschrum .....)
dann stelle ich mich nächstes mal auf die Autobahn und halte alle Fahrzeuge an, wenn sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind. Obwohl ich damit eine Gefahr abwende und es vielleicht sogar gut meinen könnte, werde ich wahrscheinlich nach 10min von der Polizei abgeführt werden.