Darf einen die Polizei, oder der Zoll in Deutschland dazu zwingen sich komplett nackt auszuziehen, darf man das verweigern per Anwalt z.B.?
Also muss man sich unter bestimmten Umständen komplett nackt vor einem Polizisten ausziehen ?
Darf man das verweigern ?
6 Antworten
Wenn entsprechende Gründe für solch eine Durchsuchung vorliegen, ja, dürfen die.
Und was willst Du mit einem Anwalt? Der ist weit weg und Du kannst mit dem sprechen - nach den ganzen Maßnahmen.
Und selbst wenn, ein Einspruch hat bei der Polizei oder dem Zoll keinen aufschiebenden Charakter. Das wird trotzdem gemacht, trotz Einspruch. Beschweren kann man sich hinterher jederzeit.
Die Befugnisse der Zollverwaltung sind z.B. im Zollverwaltungsgesetz geregelt. In dem Fall §10 Zollamtliche Überwachung Abs (3) und Abs (5)
Personen können bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, daß sie vorschriftswidrig Waren mitführen, die der zollamtlichen Überwachung nach dem gemeinschaftlichen Zollrecht oder diesem Gesetz unterliegen, angehalten und an einem hierfür geeigneten Ort körperlich durchsucht werden.
Kann die körperliche Durchsuchung das Schamgefühl verletzen, so wird sie einer oder einem Zollbediensteten gleichen Geschlechts übertragen. Bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, daß die angehaltenen Personen Waffen in oder unter ihrer Kleidung verborgen haben, können sie an Ort und Stelle durchsucht werden.
Das Grundrecht auf Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 2 Abs. 2, Artikel 10 und Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 eingeschränkt.
http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/index.html
bei hinreichenden Verdacht und Wahrung der Intimsphäre...ja.
Und nein...du kannst das nicht verweigern. die Frage ist nur...was ist ein hinreichender Vetrdacht? Ein dunkelbraun gebrannter Mensch mit Migrantenhintergrund in einem Ubahntunnel der gerade einen Geldschein eines -Dritten angenommen hat? Google mal nach dem Video "was tun bei Hausdurchsuchung" da redet ein Anwalt konkret über diese Fälle (ist sehr unterhaltsam)
Entkleiden musste er sich nicht, weil sich der unbekannte Verdacht nicht erhärtete.
Verdächtig war es aber wenn so einer beim Bundesverfassungsgericht am Briefkasten herumfummelt:
http://blog.justizfreund.de/briefeinwurf-beim-bundesverfassungsgericht-provoziert-bundespolizisten-05-05-2014
Mit der Hautfarbe sollte man auch nicht im Polizeichor singen:
Anwalt darf Bayerns Innenminister "wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen
http://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-anwalt-darf-bayerns-innenminister-wunderbares-inzuchtsprodukt-nennen-1.2984631
Und bei Homosexuellen Menschen?
spielt man ganz langsam mit den Fingern ! hast Du das ernst gemeint? Egal ob Tunt.. oder Les..hinreichender Verdacht ist hinreichender Verdacht. Bei Kerlen fummelt n Kerl und bei Damen eine Dame.
Du kannst fragen stellen...tzetzetze
Natürlich darfst Du das verweigern.
Dann darf Dich der Beamte seinerseits unter Beachtung des Gesetzes (UZwG) notfalls unter Einsatz körperlicher Gewalt dazu zwingen. Dazu kann er sich auch weitere Beamte zu Hilfe holen.
Nun guckste doof, wa?
Dürfen die, hast keine Chance.
Weswegen Frauen frauen kontrollieren und männer nur männer