Darf eine Umgangspflegerin sich so verhalten?

10 Antworten

Die Frage ist jetzt, ob sich das auch darauf auswirkt, wie sie in der dienstlichen Angelegenheit umgeht. Denn vielleicht kommt sie mit deinem Ex nun einmal sehr gut aus und da ist es nicht ungewöhnlich, wenn die sich so begrüßen. Dann hast du vermutlich eher deshalb ein Problem, weil es dein Ex ist. Nur wenn du das Gefühl hast, daß da mehr dahinter steckt und sich das auch wirklich zu deinem Nachteil auswirkt, kannst du natürlich dagegen vorgehen. Allerdings dann mehr liefern als nur "die Begrüßen sich mit Küßchen".

Informiere das Jugendamt und das Gericht. Da brauchts auch keine Zeugen.

Küsschen links, Küsschen rechts ist keine Begrüßung einer neutralen Person. Und ja, das ist provokant. Das wird auch ein Richter so sehen.

Welche Sorgen äußerst Du?

essnullvier 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 08:23

Ich habe es dem Jugendamt gemeldet . Er hat gleich die UP darauf hin angesprochen ! Sie streitet es ab und sagt auch noch das meine Ex es bezeugen kann.

Menuett  24.09.2014, 10:04
@essnullvier

Deine Ex zählt in diesem Falle kaum als Zeuge. Das ging aber schnell.

Bennykater  25.09.2014, 10:46
@Menuett

@Menuett: Ist die UP immer eine Mitarbeiterin des Jugendamtes? Ich habe den Eindruck, dass an unserem Wohnort Familienbegleiterinnen "unterstützen", die über den Kinderschutzbund dazugeholt werden. Diese haben lediglich einen Kurs als "Familienpatin" absolviert. Weißt du, wie das geregelt ist? Hier müssten doch die gleichen Richtlinien gelten?

Menuett  25.09.2014, 12:08
@Bennykater

Nein, das sind i.d.R. Sozialpädagogen von Caritas, Awo, Kinderschutzbund usw., manchmal auch Jugendamt.

Ja, da gelten die gleichen Regeln.
Küßchen links rechts ist da absolut nicht drinn.

Die Kinder gehen doch in den Kindergarten und die Schule.

Da ihr anscheinend euch momentan nicht sehen könnt und es aus welchem Grund einen UP gibt, würde ich diese Übergaben evtl auch anders gestalten.

Z.B. holst du die Kinder direkt aus Schule/ KIGA ab und bringst sie auch dorthin. Als Vater hast du zwei Vorteile, du bist in beiden Einrichtungen präsent und kannst dich auch mal nach den Noten usw bei den Erzieherinnen und Lehrern erkundigen. gleichzeitig nimmst du am Alltag der Kinder teil, weil du ja evtl. Hausaufgaben machen musst.

Es entschärft auch die Übergaben. Die Kinder werden es euch danken

wende dich an deinen anwalt und schildere ihm die situation dahingehend. ein umgangspfleger soll die übergaben des kindes neutral erfolgen lassen und nicht provozieren. das ist auch in den zukünftigen gesprächen problematisch.

hier sollte eine beschwerde an die dienststelle gehen, damit der umgangspfleger entweder die provokationen unterlässt oder er muss ausgetauscht werden.

Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht. Diese UP soll für euch die Übergabe regeln, weil ihr scheinbar nicht miteinander klarkommt. Die Begrüßung der beiden hat doch keinerlei Auswirkung auf irgendwas.

Was genau ist dein Problem? Wieso bringt dich eine Form der Begrüßung auf die Palme?

essnullvier 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 08:15

Das wir miteinander nicht klar kommen streite ich nicht ab ! Für mich ist diese Begrüßungsart ein Vertrauensbruch !

nanadann  23.09.2014, 18:20

der umgangspfleger verhält sich unprofessionell und bevorzugt die mutter und verhätl sich somit provokant. situation und job verfehlt.

somit ist der umgangspfleger nicht ernst zu nehmen und gehört ausgetauscht, da kein neutrales verhalten zu erkennen ist.