Darf eine Kellnerin selbst entscheiden ob sie einen Gast bedienen muss oder nicht und hat der Gast ein Recht auf Bedienung einer Kellnerin?
2 Antworten
Der Gast hat m.W. keine einforderbaren Rechte solange er noch nicht bestellt oder bezahlt hat. Wenn er nicht bedient wird, kann er das Lokal wieder verlassen. Normalerweise liegt es im Interesse des Betreibers, dass der Gast bleibt. Wenn ein Interessenskonflikt auftritt, würde normalerweise die Kellnerin mit dem Chef oder anderen Kellnern reden und jemand anderen zu diesem Gast schicken. Z.B. wenn sich der Gast bei ihr früher daneben benommen hat oder es private Konflikte gibt, die gegen eine Bedienung sprechen. Diese müssten mMn aber schon schwerwiegend sein, um vor dem Chef als gerechtfertigt zu gelten. Wenn ein Gast sich Bedienung durch eine bestimmte Kellnerin wünscht, wird das normalerweise erfüllt werden, wenn nichts dagegen spricht (z.B. Kellnerin ist für anderen Tisch verantwortlich oder es besteht eben ein schwerwiegender Interessenskonflikt wie z.B. frühere Streitigkeiten, Drohungen etc.).
sicher darf sie das entscheiden, und den gast "schmoren" lassen, und der gast darf auch entscheiden, dass er in so einem restaurant mit grottenschlechtem service nie wieder einkehrt. könnte ja auch sein, dass er restaurant-tester von michelin ist.
villeicht fragst du man den inhaber, was er darüber denkt
Ich ging seit Jahren in einem Gasthof ein und aus und habe mich mit Familie und Freunden dort getroffen. Dann fing eine neue Kellnerin dort an. Diese hatte sich nach Erkenntnis eines höheren Altersunterschiedes, als vorher geglaubt, dazu entschlossen mich nicht mehr zu bedienen, da beiderseitig Gefühle mit im Spiel waren. Dies wurde sogar von ihrer Arbeitgeberin gebilligt. Im Nachhinein wurde der Kellnerin sogar verboten mich zu bedienen. Beide hatten es wohl so abgesprochen. Nur dummerweise ist sie zu manchen Zeiten die einzige Kellnerin die dann vor Ort kellnert. Das führte dazu das ich nicht mehr in den Gasthof ging. Teile Meiner Familie und Bekannte gehen weiter in den Gasthof, was nun dazu führt das ich wegen eines "Egotrips" dieser Kellnerin nicht mehr mit meines Gesinnten zusammen verbringen kann.
Ist die Arbeitgeberin überhaupt berechtigt der Kellnerin ein Verbot auszusprechen, dass sie einen Gast nicht mehr bedienen darf nur um der Kellnerin einen Gefallen damit zu tun?
Die Kellnerin hatte mich sehr oft einfach sitzen lassen, Unmut bei mir verursacht und es war auch peinlich den anderen Gästen gegenüber. Jetzt kann ich nicht mehr zu meinem Lieblingsort und mich nicht mehr mit anderen treffen nur weil die Kellnerin private Allüren hatte.
Also, ich finde ein Gast zahlt für geleistete Dienste. Man geht doch in eine Gastronomie um etwas zu verzehren, sich vielleicht mit anderen zu treffen und eine schöne Zeit zu verbringen. Ist es da nicht die Pflicht einer Kellnerin ihre privaten Emotionen beiseite zu schieben und ihrer Arbeit professionell nachzugehen? Ist es nicht die Pflicht der Arbeitgeberin der Kellnerin zu sagen, dass alle Gäste gleich gut bedient werden? Schon im Interesse des Gasthofes?
Die Kellnerin hat mich letztendlich aus dem Gasthof vergrault. Nur aus persönlichem Interesse. Ich konnte nicht einmal mit ihr über diese Angelegenheit reden, weil sie absolut keine Stellung dazu nehmen wollte. Nun bin ich sogar mit Teilen meiner Familie verkracht, nur weil die Kellnerin ihren Egotrip durchsetzen wollte.
Ich finde der Gesetzesgeber sollte mal eindeutige Rechtsprechung kreieren, damit sich Gäste und Angestellte in der Gastronomie auf vernünftige Weise ein Miteinander verleben.
Ich bin noch auf weiterer Suche, ob es vielleicht die einen oder anderen Rechtsprechungen gegeben hat.
Mein Fall ist wahrscheinlich ein spezieller Fall. Aber vielleicht ging es anderen Menschen auch schon so.