Darf eine Hausverwaltung dem Mieter Akteneinsicht verbieten?
Hallo, nachdem wir letztes Jahr eine recht hohe Nachzahlung in der Jahresabrechnung unserer Mietwohnung hatten, bat ich die Hausverwaltung um Akteneinsicht nachdem ich die Rechnung unter Vorbehalt bezahlt hatte. Diese Anfrage wurde aufgrund Datenschutzgründen abgelehnt mit der Aussage, es dürfe nur der Eigentümer der Wohnung. Mit diesem sehe ich nun auch seit mehreren Wochen in Kontakt und es tut sich einfach nichts! Meine Fragen wären, ob die Hausverwaltung mir die Einsicht wirklich verbieten darf und welche Schritte ich nun am besten einleiten kann um endlich in die Unterlagen zu gucken.
5 Antworten
Schlicht und ergreifend es ist Aufgabe der Verwaltung, welche ja dem Anschein nach die Nebenkostenabrechnung, anhand vorliegender Rechnungen erstellt hat, Dir Einsicht zu gewähren.
Du als Mieter hast Anrecht die der NK-Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungen einzusehen.
Quatsch - der Eigentümer UND NICHT DER MIETER muss die Belege sich von der HV besorgen. Der Mieter hat kein Einsichtsrecht in die Unterlagen der ETG. Es sei denn, er wird vom Vermieter (= Eigentümer) ermächtigt. Es besteht ja auch kein Vertragsverhältnis zwischen Verwaltung und Mieter. Dann kann die HV kann aber auch eine Verschwiegenheitserklärung vom Bevollmächtigten (=Mieter) verlangen.
Dein Vermieter ist dafür zuständig, dass er eine detaillierte Abrechnung erstellt. Dann kannst Du evtl. den einen oder anderen Beleg sehen.
Dir sind auf Verlangen alle relevanten Originalbelege vorzulegen. Wird das nicht ermöglicht, ist die Nachzahlung nicht fällig.
Die Datenschutz-Ausrede ist unzulässig und unwirksam.
Wenn sie Geld von Dir wollen, müssen sie dazu eine aufgeschlüsselte Aufstellung liefern. Und die originalbelege entweder im B üro zur Einsicht vorlegen, oder gegen Kopierkostenerstattung kopieren und zusenden. Das Geld wollen sie ja von Dir und nicht vom Vermieter.
Also irgendwelche Phantasiezahlen dürfen die dir nicht vorlegen. Du hast schon anrecht auf eine ordentliche Aufschlüsselung wieviel Geld wofür ausgegeben wird.
Aber "Akteneinsicht" würde ich das nicht nennen. Frag vieleicht lieber mal nach einer ordentlichen Aufschlüsselung wofür die Nachzahlung ist.
Einfach nur sagen "Sind 5.000 Euro zum nachzahlen" reicht halt nicht.