Was für eine Strafe kann ein 18-jähriger bekommen, wenn er eine 14-jährige entjungfert hat?
Mein Vater hat herausbekommen das ich (14) entjungfert wurde von meinem Freund (18). Er will jetzt zur Polizei. Was kann da auf meinen Freund zukommen?
11 Antworten
ABSOLUT NICHTS!
Zumindest in Deutschland - in A und CH gelten abweichende Regeln. So darf beispielsweise in der Schweiz der Partner einer unter-16-jährigen maximal 3 Jahre älter sein.
Solange Du freiwillig mit ihm Sex hattest, er Dich nicht bezahlt hat und auch kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (weil er z.B. Dein Trainer oder Ausbilder ist), ist Sex zwischen Euch LEGAL. Ob er Dich "entjungfert" oder "nur" Sex mit Dir hatte, spiel ebenfalls keine Rolle!
Das Einverständnis der Eltern ist NICHT erforderlich - ab 14. darf in Deutschland ein(e) Jugendliche(r) über seine Sexualität selbst bestimmen. Dabei gilt als einzige Regel, dass der Partner ebenfalls mindestens 14 sein muss - ob er dann 18, 28 oder 88 ist, spielt erst einmal KEINE Rolle!
Erst kürzlich hat ein Gericht entschieden, dass eine 15jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Ihr braucht daher KEINE Angst zu haben - Deinem Freund kann nichts passieren und das wird man Deinem Vater hoffentlich auch bei der Polizei erklären, falls er tatsächlich versucht etwas gegen ihn zu unternehmen.
Dass "Volljährige nicht mit Minderjährigen schlafen dürfen" ist ein häufig zitiertes Gerücht, welches seinen Ursprung wohl in irgendwelchen US-TV-Serien hat - bei den verklemmten Amis gibt es in einigen Bunddesstaaten nämlich tatsächlich solche praxisfremden Gesetze... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
die Rechtsnorm in A ist der deutschen ziemlich ähnlich, nur anders formuliert.
Wenigstens gibt es in A einen Romeoparagraphen und nicht ein "hartes" Datum, wie den 14. Geburtstag. Es ist schon etwas albern, dass 13 Jahre 11 Monate für einen 14-jährigen verboten ist, aber 14 Jahre für einen 64-jährigen erstmal legal...
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
es hieß ja vor einer Weile, dieser Unsinn sollte geändert werden. Aber das dauert offenbar alles bis zum St Nimmerleinstag. Irgendwelche Verschärfungen werden eben mal schnell durchgedrückt, überflüssige Reformen aber aufgeschoben. Die SPD wollte ja auch schon lange die Nazimordparagraphen reformieren, das passiert einfach nicht. Früher wurde da kein Handlungsbedarf gesehen, bei 13/14 - weil man davon ausging dass man das schlimmstenfalls einstellt. Es gab aber eben einen Fall der bis zum Bundesverfassungsgericht ging und das konnte leider nur noch das Schlimmste verhindern, den Eintrag des Jungen in eine Sexualstraftäterdatei ... Problem der Klemmschwestern in der Justiz.
ES ist letztendlich so - wie alle (oder der größte Teil hier ) Dir geantwortet haben - Rechtlich gesehen - nicht viel!
Auf der anderen Seite der Medaille - steht nun mal dein Papa.!
Und der möchte es nun gar nicht wissen, das du mit 14 SEX mit einem 18Jährigen hattest - Insbesondere SEX mit einem Jungen - ich glaube das er schon als Erwachsen gilt - ist für deinen PAPA noch mals mehr als eine Ohrfeige.
Dein Papa möchte dich Schützen und behüten - Er sehnt sich sicherlich nach den tollen Stunden wo DU und er geknuddelt habt - oder einfach nur irgendeinen Quatsch gemacht habt..
Und jetzt findet er heraus - das sein liebster Engel - SEX hatte mit einem , vor dem Gesetzt , Erwachsenen Mann . Ja noch nicht mal einem in deinem Alter.
Obwohl auch diese Erkenntnis schon ein starkes Brot ist - zu wissen das nun jemand anderes mit seinem Ein und alles Knuddelt und da noch weiter geht.
Das er nun zur Polizei gehen will - ist eigentlich klar - Was sonst kann dein Papa machen? Selbstjustiz ist hierzulande leider Strafbar - und weil ihn das sehr sehr Wurmt - gibt es nur den Weg - welchen er gerade sieht.!
Eventuell werden sich Polizisten oder gar das Jugendamt mit dir über diesen Vorfall unterhalten...
Denn sie wollen alle ja Herrausbekommen - Ob du es auch aus freien Stücken getan hast - und nicht von ihm (deinem Freund) in irgendeiner Art und weiße Abhängig bist -
Also Zwangslage / Entgeld etc... was hier auch mehrfach genannt worden ist.
Dies ist ein Normaler Vorgang... weil man Kinder bzw Jugendliche nun mal Schützen muß.
Du solltest es deinem Papa nicht Krumm nehmen - Er handelt nicht aus Hass zu dir -
Er handelt weil er dein Papa ist - und das seit 14Jahren.
Er hat dir ein Pflaster aufgeklebt wenn du dich mal Verletzt hast -
Er hat dir das Rad Fahren beigebracht -
Er war mit dir im Schwimmbad .
Und hat dir ein tolles Geschenk zu Weihnachten gemacht - worüber du dich sicherlich sehr gefreut hast..
Dein Papa mag es halt nicht mit ansehen, das sein kleines Mädchen nun so langsam Erwachsen wird...
Sprich doch mal mit ihm - Nehme ihn in den Arm, und sage ihm doch wie sehr du deinen Papa liebst - - Aber es nun da auch jemand anderes in deinem Leben gibt - Welchen du "anderes" liebst - als deinen eigenen Vater...
Tochter ist Tochter , Papa bleibt Papa - und mein Freund - ist mein Freund ;)
Gruß Joeysfalsa
Das er nun zur Polizei gehen will - ist eigentlich klar - Was sonst kann dein Papa machen?
Sich mit seiner Tochter mitfreuen.
Er hat 14 Jahre Zeit gehabt, sich (und seine Tochter) auf den Tag vorzubereiten, an dem sie sexuell selbstbestimmt ist.
SO einfach ist das - wenn man nicht verpeilt ist.
PS: "Erwachsen" ist man übrigens erst mit 21. Und wenn der Freund schon erwachsen wäre, wäre die Rechtslage praktisch auch nicht anders.
Hallo,
Keine, es sei denn. das Ganze fand unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt statt (§182 StGB). Dass es frewillig war, setze ich jetzt mal voraus.
Liebe Grüße
selbst wenn er älter als 18 wäre und du 14 (ja ich weiß.... ) würde ihm nix passieren wenn du als 14 jährige mit ihm freiwillig sex haben wolltest.
solange keine Not- oder Zwangslage ausgenutzt wurde, du nicht bezahlt wurdest oder es kein Lehrer von dir ist und so weiter....
mit 14 darfst DU alleine entscheiden mit wem (über 14) du Sex haben willst.
Hallo! Handelt es sich nicht um einen Sonderfall - Beispiel Lehrer - hat er sich nicht strafbar gemacht
Ich wünsche Dir alles Gute.
Wobei die Regeln in A nicht strenger sind als in D, sondern lockerer. :)
Sprich: Was in D ggf. strafbar ist, ist in A eventuell erlaubt. Und was in D erlaubt ist, ist in A erst Recht erlaubt.