Darf ein Zeuge Jehovas bei seiner freundin / Freund schlafen

8 Antworten

Nein, das darf er nicht. Denn ZEugen Jehovas sehen nur schwarz/weiß. Wenn ein Mann und eine Frau im selben Raum schlafen, ohne verheiratet zu sein, wird direkt "Unmoral" angenommen. Ist derjenige getauft, wird er ausgechlossen, völlig irrelevant, ob es wirklich zu Sex gekommen ist oder nicht!

Zeugen Jehovas denken, die Bibel würde vorehelichen GV verbieten. Tatsächlich wird das aber gar nicht thematisiert!

Übrigens liegt das nicht an der "Religion", sondern an der Sekte. ZJ als Religion zu bezeichnen ist de facto falsch.

Mein Rat:

Sage deinem Bruder, er soll entweder die Beziehung abbrechen (wenn er unter 18 ist), oder sich hart darum bemühen soll, dieses Mädchen aus den Fängen der Sekte zu befreien. Da sie offensichtlich nichts dagegen zu haben scheint, bei deinem Bruder zu übernachten, wird sie wohl noch nicht vollständig indoktriniert sein. Je früher man sie da raus holt um so besser.

Hey,

zunächst einmal gibt es einen großen Unterschied zwischen "bei jemandem schlafen" und "mit jemandem schlafen". Klar, theoretisch darf die Freundin deines Bruders bei euch schlafen, und zwar in verschiedenen Zimmern, vorsichtshalber, denn wenn beide im gleichen Zimmer schlafen, kann aus "bei jemanden schlafen" schnell ein "mit jemandem schlafen" werden. Ersteres ist ok, letzteres ist allerdings etwas, das der Bibel widerspricht. Es sind nicht die Zeugen Jehovas, die diese Regel aufstellen, sondern die Bibel.

Die Mutter der Freundin deines Bruders scheint Angst zu haben oder sehr vorsichtig zu sein, wenn es darum geht, wo ihre Tochter schläft... Das ist zunächst etwas Positives! Es wird immer seltener, dass sich Eltern um das Verhalten ihrer Kinder sorgen. Wenn die Mutter der Freundin deines Bruders noch minderjährig ist, dann hat sie sogar eine gewisse Pflicht, sich um das Ausgehverhalten ihres Kindes zu kümmern!

Dein Bruder darf bei seiner Freundin schlafen, da ihre Mutter dort in der Nähe ist. Der Gedanke, dass ihre Tochter woanders schläft, ohne zu wissen, ob sie wirklich in getrennten Zimmern schlafen, macht ihr Angst, und daher bevorzugt sie es, dass ihre Tochter nicht bei euch schläft. Sie hat eben Angst, dass aus dem "bei ihm schlafen" ein "mit ihm schlafen" wird.

Sollte die Mutter der Freundin deines Bruders eine praktizierende Zeugin Jehovas sein, die gern über ihren Glauben spricht, dann wird sie dir bestimmt auch gern direkt aus erster Hand erklären, warum sie nicht will, dass ihre Tochter bei euch schläft, denn hier, auf dieser Seite, antworten oft Menschen, die Zeugen Jehovas gegenüber feindselig eingestellt sind.

Liebe Grüße!

hi, Zucker1992, ich hatte zwar nach dem Alter der Beiden gefragt, aber habe keine Antwort bekommen. Dann kann ich deine Frage nur ganz allgemein beantworten. Wenn die Beiden noch minderjährig sind, unterliegen die Eltern - wie auch Erzieher , Lehrer usw. - einer Aufsichtspflicht. Diese Aufsichtspflich ist im BGB, Par.1631, geregelt und durch sie wird besagt: "Die Personensorge umfaßt insbesondere die PFLICHT und das RECHT, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen AUFENTHALT zu BESTIMMEN" In diesem Rahmen werden Eltern oder andere mit Erziehungsvollmacht ausgestattete Personen an ihren "Schützlingen" handeln MÜSSEN. So wird ein Lehrer z.B. auch auf einer Klassenreise nicht zulassen, daß dort mit seinem Wissen, seiner Duldung Geschlechtsverkehr zwischen Minderjhährigen vollzogen wird. Du kannst bitte auch den Gedanken erwägen, wenn es in einer so zugelassenen Situation zu einer Schwangerschaft kommt, was das für Minderjährige bedeutet. Das meine ich nicht nur vom entwicklungsmäßigen Standpunkt aus, ob die Kinder dann schon "reif" für Mutterschaft/Vaterschaft sind, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich. Sin sie noch schulpflichtig, müssen Eltern dann finanziell aufkommen? Darüber sollte man sich VORHER Gedanken machen. Liebe Grüße juste55

Ach du Schreck, das ist ja schon dreistes, zügelloses Verhalten in den Augen der ZJ ;-)

Lade Dir im Netz einmal das 'geheime' Ältestenbuch 'Hütet die Herde Gottes' runter und lies dort im Kapitel 5 nach, dann weißt Du, wer wann bei wem in welchen Ausnahmefällen nächtigen darf, bei denen wahrscheinlich! keine rechtlichen Schritte nötig sind.

Bis dato scheint es noch nicht öffentlich herausgekommen zu sein, dass Dein Bruder bei seiner Freundin nächtigen durfte, sonst hätte sich schon längst die Ältestenschaft eingeschaltet mit ihren 'rechtlichen Schritten', selbst wenn er ganz allein in einem anderen Zimmer schliefe.

Viel Glück für die Beiden, sie werden es brauchen.

Hallo, Ich kenne da jemanden der ist auch in dieser Religion sehr, sehr gläubig und er hat 2 Töchter also denke ich es ist nicht verboten. :)

sojosa  17.04.2014, 22:07

Doch, ist es. Ganz sicher.

rainerendres  17.04.2014, 22:54
@sojosa

Ganz sicher liegt sojosa falsch ;)

sojosa  17.04.2014, 23:01
@rainerendres

Okay, dann kannst du mir sicher auch sagen woher du so sicher weißt dass ich falsch liege. Mach dir doch mal die Mühe und les das was auf deren Seite geschrieben steht.

rainerendres  17.04.2014, 23:59
@sojosa

ok - hatte Deinen Post falsch interpretiert

Zucker1992 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 22:04

Die mutter behauptet es wäre verboten