Darf der Hausverwalter das? (Zwecks Werbung im Briefkasten)
Hallo, ich wohne in einem 30-Parteien Block. In dem Block wohnt auch der Hausverwalter! Als wir einzogen, hab ich gesehen, dass einige Briefkästen einen grünen Aufkleber haben auf dem steht "keine Werbung". So einen hab ich mir von ihm auch geben lassen! Was die Zeiitungsausträger jedoch nicht daran hindert, wöchentlich 4x kostenlose Zeitungen einzuwerfen. (Das ist so! Ich habe selbst mal Zeitungen ausgetragen und weiß, dass "keine Werbung" nicht gleich "keine kostenlose Zeitungen" bedeutet. Jedoch nervt mich das Furchtbar. Ich leere jeden Tag meine Briefkasten und doch ist er immer voll mit den kostenlosen Zeitungen! LANGE REDE, KURZER SINN: Ich habe zu dem grünen Aufkleber auch noch zusätzlich ein kleines Schildchen mit "Keine kostenlose Zeitungen" geklebt, was der Hausverwalter kurzer Hand wieder abgemacht hat! DARF ER DAS? Ich weiß, er ist der Hausverwalter, aber ICH habe doch den ganzen Dreck dann im Briefkasten. Das geht sogar so weit, dass die Post die Briefe einfach AUF den Briefkasten legt, weil der vollgestopft ist mit dem Scheiß! Ich möchte das nicht mehr! Darf der Hausverwalter das nun einfach abmachen oder nicht? Das ist auch keine Umfrage !!!! Ich hoffe, dass Leute antworten, die sich auch damit auskennen! Danke im Voraus! PS: Wenn er das tatsächlich darf, wie kann ich dann alternativ dafür sorgen, dass keine Zeitungen mehr in meinem Briefkasten landen?
11 Antworten
Der Vermieter bestimmt das Bild, der Einrichtungen seines Hauses. Der Mieter kann nicht eigenmächtig Aufkleber am Eigentum des Vermieters anbringen, wenn dieser dies nicht duldet. Es gibt dennoch Möglichkeiten sich gegen dieser Wurfsendungen zu wehren. Kostenlose Zeitungen haben einen Herausgeber. Hir können Sie den Einwurf schriftl. unterbinden lassen. Eine Andere Möglichkeit wäre, beim Vermieter um ein einheitliches Schild mit Zusatz zu bitten. Eine Garantie, dass überhaupt etwas funktioniert gibt es nie. MfG
Hi,
das ist jetzt mein letzter Beitrag sonst werd ich gekillt.
Der Vermieter kann die Anbringung einheitlicher Namensschilder an Klingeln und Briefkästen verlangen. Aus Gründen einer einheitlichen Gestaltung ist der Vermieter berechtigt, die Namensschilder anzufertigen und die Kosten hierfür zu erheben.
Quelle
Wo ist das Problem Aufkleber keine Werbung keine kostenlose Zeitung finde ich was geht es kostenpflichtig unter Ankündigung einer Unterlassungsklage an den Absender zurück
Häää? Ich bersteh die Satzstellung nicht!
Hi,
Briefkasteninhaber gegen unerbetene Werbesendungen
Man nimmt sein Artikel 1 des Grundgesetzes verankertes Persönlichkeitsrecht wahr, wenn man sich als Briefkasteninhaber gegen unerbetene Werbesendungen verwahrt. So wird das Gestaltungsrecht des Vermieters nicht dadurch berührt, dass der Mieter an seinem Hausbrief-kasten, der sich im Hausinneren im Eingangsbereich befindet, einen Aufkleber in der Größe von 9 x 4,5 cm mit dem Vermerk "Keine Werbung“ anbringt.das gleiche gilt auch für Zeitungen
wenn du mehr wissen willst siehe Link http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,520,-briefkaesten.html
Hab da noch was für dich gefunden,da steht es grundsätzlich und nichts von außen oder innen.
Der Einwurf von Werbeprospekten in Briefkästen von Verbrauchern, die durch einen Hinweis an ihrem Briefkasten kenntlich gemacht haben, daß der Einwurf von Werbesendungen unerwünscht oder untersagt sei, stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen und eine Eigentums- oder Besitzstörung dar, die einen Unterlassungsanspruch gemäß BGB §§ 823 Abs 1, 862, 903, 1004 auslösen können. Zugleich verstößt dieses Verhalten gegen die guten Sitten im Wettbewerb im Sinne von UWG § 1 (OLG Köln 6. Zivilsenat, Urteil vom 7. August 1991, Az: 6 U 32/91).
Der BGH ( 1. Zivilsenat, Urteil vom 30. April 1992, Az: I ZR 287/90) stuft die Zustellung unerwünschten Prospektmaterials als Belästigung ein, die aber - beispielsweise im Vergleich zur telefonischen Werbung - nur eine relativ geringe Beeinträchtigung des persönlichen Bereichs zur Folge habe. Nicht jeder Verstoß gegen das am Briefkasten angebrachte Verbotsschild rechtfertigt ein Vorgehen gegen die tätige Werbeagentur oder das die Werbung betreibende Unternehmen. Es ist ausreichend, wenn das Unternehmen die Anweisung gegeben hat, Briefkastenaufkleber mit dem Hinweis "Keine Werbung" zu beachten. Die Tatsache, dass Austräger die Hinweisschilder gelegentlich nicht sehen oder nicht beachten ist vom Verbraucher hinzunehmen.
"die durch einen Hinweis an ihrem Briefkasten kenntlich gemacht haben"
Diese Urteile passen nicht, da steht nämlich nicht, ob der Mieter dies ohne Zustimmung des Vermieters darf, und wenn ja, ob der Mieter sich an bestimmte Gestaltungsregeln zu halten hat...
Kurz: Diese Urteile haben überhaupt keine mietrechtliche Relevanz...
Hi,
siehe Link zum Text
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/briefkastenwerbung.htm
Hab da einen tollen Satz gefunden
Darf ich selbstgemalte Keine Werbung-Zettel an den Briefkasten kleben? Ja. Was im Briefkasten geduldet wird, ist Privatsache, sagt Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein.
Quelle
Es ist ja nicht die Frage "ob", sondern eine Frage des Designs...
ganz unten steht ein Satz vom Mieterverein.XtraDry
Keine Ahnung, wie das rechtlich ist. Aber sprich doch einfach mal in Ruhe mit ihm und schilder ihm Dein Problem. Evtl. gestattet er Dir ja dann den Aufkleber, wollte nur vorher gefragt werden oder kann Dir seine Ablehnung begründen.
Nein, er befindet sich nicht im Hausinneren, sondern draußen!