70ccm Roller LEGAL fahren?
Hey,
darf ich meinen 50ccm Roller auf 70ccm umbauen und mit einem Fürherschein der Klasse A1 (125ccm bei 0,1 kg/kW offen & 50ccm Roller/Quad bis 45km/h) fahren?
Lässt der TÜV diese fahrzeuge überhaupt zu und fallen diese dann wegen der Versicherung in den 125ccm-Bereich, also nicht diese schwarz-blau-grün Versicherungskennzeichen sondern richtige Kraftradkennzeichen?
4 Antworten
das so was fast nie geht ist dir schon klar das geht nicht in der 125 er Klasse das wie die alte Klasse 4 das Ding wird teuer in Versicherung werden weil es dafür keine andren Modelle gibt mit dem Hubraum rechne mal mit den groessen Kennzeichen und Versicherung in der groessenordung einer 1000er .
Das Fahrzeug würde in den Bereich des A1 fallen (Müsste aber die genauen Leistungsdaten des 70er Satz wissen)
Problem ist nur das du vermutlich keinen TÜV findest der dir das abnimmt
Würde somit auch in der Versicherung in die Leichtkraftrad klasse kommen
Es gibt Roller mit 125ccm die du fahren darfst. Problem beim 50er Roller ist nunmal das er nicht auf den 70ccm Motor ausgelegt ist und das Fahrwerk/Bremsen usw überfordert ist
Kauf Dir eine MZ ETZ 125 ! Damit hast Du legalen Zweitakt-Spaß pur,sofern das Leichtkraftrad vorm 19.1.2013 zugelassen wurde. Alles andere ist gefährliche Flickschusterei und wird wohl kaum vom TÜV abgenommen werden.
Ich würde sagen, dass dir kein tüv das abnimmt. und wenn, dann nur mit einer sehr teuren einzelabnahme. damit du das hinbekommst musst du unteranderem auch bremsen, rahmen und so weiter verstärken! für das was das alles kostet kannst du dir gleich nen 125er roller kaufen. Meine empfehlung wär es wenn du den a1 hast, dass du dir ein 125ccm leichtkraftrad kaufst!