allgemeine Personenkontrolle in der Öffentlichkeit
Hi :)
ich wollte euch mal was fragen, wenn man auf der Straße von der Polizei angehalten wird für eine allgemeine Personenkontrolle durchgeführt wird und bestehen darauf das man die Jacke ausszieht ABER man hat unter der Jacke nichts an (oberkörper frei), muss man trotzdem die aussziehen? Ich gehe davon aus das es dann eine erregung öffentlichen ergernisses ist oder eine art demütigung.Könnt ihr mir das bitte sagen? (schreiben)
Danke :)
6 Antworten
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung vorliegen und du nun die Jacke ausziehen sollst, dies aber in einer belebten Fußgängerzone oder aufgrund eisiger Temperaturen nicht zumutbar wäre, wird die Durchsuchung auf der Dienststelle stattfinden.
Kann man als Demütigung auch auslegen, aber in der Regel braucht die Polizei einen begründeten Verdacht (vorangegangener Diebstahl oder Mitnahme aus einen anderen Deliktpunkt auf die Wache) um eine derartige Personenkontrolle durchzuführen. Was die Beamten dürfen ist den Personalausweis z.B. überprüfen.
thx für deine antwort.das mit den Personalaussweis kenne ich aus eigener erfahrung, wo ich den aber nicht vorzeigen konnte durfte ich auch schon meine Taschen leeren.
Was sie dürfen und was sie schlussendlich machen sind zweierlei Situationen...
Mit dem Auto, oder als Fußgänger? Das macht einen Unterschied! - Nein, du brauchst dich nicht entkleiden. In der Öffentlichkeit erst recht nicht! - Bei dringendem Tatverdacht auf eine Straftat mag dies anders aussehen, aber darum ging es ja nicht.
Da musst du lediglich deine Personalien angeben. Mehr nicht.
Fußgäger
Nein, das musst du nicht. Dad wäre Polizeischikane. Ohne einen begründeten Verdacht, der mit einer möglichen Straftat zusammenhängt, darfst du nicht durchsucht werden. Ausnahme ist, wenn du dich an einem "gefährdeten Ort" aufhälst. Also z.B. auf einem Straßenstrich.