Dürfen Lehrer/Schulbeamte jemanden für etwas bestrafen was außerhalb der Schule + Schulzeit passiert ist?
Heyho Freunde, frage steht oben.
Lg Blood
10 Antworten
Jain - wenn die Strafe Schulbezug hat schon.
- Das gilt v.a. für Vandalismus auf dem Schulgelände außerhalb der Schulzeit.
- Mobbing von Mitschülern
- Auch kann ein Lehrer einen Schüler von einer Klassenfahrt ausschließen, wenn er sich permanent am Wochenende daneben benimmt und der Lehrer davon Kenntnis hat - er muss schließlich Verantwortung für den Jugendlichen übernehmen und deinen Kopf hinhalten, wenn was passiert. Deshalb darf er sich durchaus weigern diese Verantwortung zu übernehmen.
Wenn Lehrer oder sonstiges so etwas sehen, dann sollten sie schon eingreifen. Wahrscheinlich ist er dann ein auffälliger Schüler, der schon während der Schule kein benehmen hat. Dann hat Dein Schulfreund eben Pech gehabt, wenn Du dieser Zeit der Lehrer oder sonstige es mitbekommen hat. So etwas kann man unter erzieherische Maßnahmen verbuchen und daraus lernen.
Wenn auf dem Schulgelände passiert ja.
Das kann man auch anders interpretieren.
Ich habe doch "außerhalb der Schule" geschrieben?
JAIN
Außerhalb des Schulgeländes in der Regel nicht.
Allerdings können nahegelegende Orte während der Öffnungszeiten der Schule, die Lehrer dazu "verdonnern"an bekannten Plätzen die selben Maßnahmen einzuhalten, wie auf dem Schulgelände. So wird verhindert, dass bei der Sparkatze nebenan Schüler der Schule da zu rauchen stehen, wo es nicht gestattet ist oder sie zuwider der Hausordnung stehen.
Da man zB während der Schulzeit nicht das Schulgelände verlassen darf o.Ä.
Aber auch nur während der Schulzeit.
In den Ferien, an Wochenenden oder um 8Uhr abends dürfen Polizisten dann ihren Job machen
Lehrer sind in der Regel Beamte und Beamte sind in Deutschland offiziell 24 Stunden am Tag im Dienst. Grundsätzlich heißt dies, dass ein Lehrer dazu angehalten ist, zum Beispiel einen Jugendlichen, auch wenn er nicht an seine Schule geht, der raucht, auch außerhalb der Schule dafür zu ahnden. Dies ist natürlich nur ein kleines Vergehen und es gibt auch kaum Lehrer, die so etwas so genau nehmen, aber wenn tatsächlich etwas außerhalb der Schulziet passiert, und ein Lehrer sieht dies, ist es seine Pflicht, dies zu ahnden, auch wenn es später in der Schule passiert. Wenn du also irgenetwas außerhalb der Schulzeit gemacht hast und ein Lehrer dich später dafür bestraft hat, wird es sehr schwer, diese Strafe nicht absitzen zu müssen, egal ob vor dem Schulleiter oder gerichtlich etc.