Darf ein Kind sein Eis(Kioskkauf 7%Mwst) essen, wenn Eltern am Tisch (Bedienung19%)essen o. trinken?
An unserem Freibadkiosk kommt es immer wieder zu Diskussionen, wenn ein Kind sein Eis am Eisfenster holt und sich zu den Eltern an den Tisch setzt. Mir ist schon bewusst, dass an dem Fenster 7% Mwst verlangt wird/werden muss und am Tisch 19%. Aber kann denn das wirklich sein, dass Kinder die z.B keinen Eisbecher mögen, sondern lieber ein 'Steckerleis' sich nicht zu den Eltern (die etwas essen und trinken) setzten dürfen, weil sonst der Kioskbesitzer, bei einer eventuellen Überprüfung mit einer Strafe, bzw Nachbesteuerung rechnen muss? Ich sehe immer nur die entrüsteten Eltern und den hilflosen Kioskbesitzer, der nicht weis wie er dieses tolle Gesetz plausibel erläutern soll.
Gibt es hier eine Rechtssprechung? oder ausnahmen?
Danke für jede hilfreiche Antwort
13 Antworten
Verstehe erstmal meine Antwort bevor du dich zu ihr äußerst. Gegebenenfalls nochmal nachdenken lieber "bankchef".>
ich habe sie längst verstanden..aber du offensichtlich selber nicht..
ich bin unternehmer und kenne die anstrengenden eltern die einen ladenbesitzer mit ihren sonder wünschen in den wahnsinn treiben können. der kioskbesitze rkann froh sein um dieses gesetz..denn der deutsche mit seiner ich will alles -haben-aber -nix-zahlen-sparfuchs-mentalität würde jeden eisbesitzer ruinieren,weil sich eltern wie kinder ohne verbot dreist mit ihren eistüten bei sonne IMMER einfach hinsetzen würden ,ohne einen teueren eisbecher zu bezahlen.
märchenland ist woanders..dem kioskbesitzer geht euer gemecker auf den zeiger, weil das ware motiv nur sparen, sparen billig billig heisst, es geht nicht um ein gesetz! der unternehmer muss sich schützen..das ist alles. deshalb schiebt er das mit dem gesetz vor ..zu RECHT!
ganz ehrlich: wenn die keine anderen probleme haben :(
gerade im freibad sollte es doch wirklich zwangloser zugehen.. wenn ein kind lieber ein schleckereis mag, dann ist das eben so. dann kann der besitzer der bude höchstens verbieten, dass sich das kind an den tisch setzt. dann könnte es aber passieren, dass die eltern sich nicht mehr an den tisch setzen und eisbecher bestellen
mir ist jedenfalls kein gesetz bekannt, dass es da vorschriften gäbe..
letzten endes ist das die entscheidung des budenbetreibers - sein "hausrecht"
ich persönlich finde es total schwachsinnig, über so etwas nachzudenken (und schon gar nicht wegen der mwst)
genießt eure gemeinsamen stunden - das ist wichtiger
lg :)
vielen dank für die aufklärung - das ist ja unglaublich!!!
trotzdem kann da nur der inhaber für eine lösung sorgen
lg :)
Was sind wir für ein trauriges Land, dass man sich über solche Bagatellen Gedanken machen muss, um nicht eventuell "rechtswidrig" zu handeln! In vielen anderen Ländern wissen die Menschen nicht, wie sie ihre Kinder versorgen sollen.
Das ist ja das allerschlimmste, wenn man sich das genauer überlegt! Und dann werden WIRKLICH Menschen dafür bezahlt, die sich in so einen Kiosk setzen und eine Strichliste führen, wieviel 'Mitnehmsachen' am Tisch verzehrt wurden, um den Besitzer dann nachzubesteuern. Es gibt doch bei weitem genug Probleme in Deutschland und auf der Welt, die einer so genauen Regelungun vor allem Kontrolle bedürften.
Hallo, as hängt mit der Gewerbeerlaubnis und der Toilettenpflicht zusammen; kein Scherz. Ein Kiosk verkauft seine Ware, wie eine Lebensmittelhändler als "Händler" und hat hier den geringeren MWSt.-Satz. Wenn allerdings die verkaufte Ware gleich im/vor dem Stand verzehrt werden würde, wäre die höhere MWSt. fällig und zudem müsste der Kioskbesitzer Toiletten bereit halten, denn dort wo ich Lebensmittel/Getränke im Sitzen verzehre, besteht Toilettenpflicht. Da spielen beide Gesetze, Steuerrecht und Baurecht zueinander. In den Freibädern ist es zudem ärgerlich, wenn "billiges Eis" am Kiosk verkauft und dann evtl. Sitzplätze blockiert werden. Dem könnte abgeholfen werden, wenn der Freibadbetreiber hier Regelungen aufstellt.
Schönes WE
ja oder nein?!? man weiß es nicht
Das Umsatzsteuergesetz macht einen Unterschied zwischen den beiden Käufergruppen. Für die Speisen und Getränke des sitzenden Eltern soll der Kioskbesitzer 19/119 tel vom Umsatz an das Finanzamt abführen. Für die weggehenden Kunden, die z. B. ein Stieleis "auf die Hand" erwerben, muss er hingegen nur 7/107 tel vom Umsatz an das Finanzamt überweisen.
Das Finanzamt sieht es u. U. als Steuerhinterziehung an, wenn ein Kunde der das steuerbegünstige Stieleis bekommen hat, sich hinsetzt. Bei einem Stieleis von 50 Cent, verliert der Staat eine Umsatzsteuereinnahme von ca. 5,6 Cent.
Das ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, nicht des Kioskinhabers.