Gemeinsames Essen verweigert. Küche abschließen?
Muss man als Kind mit den Eltern gemeinsam zu Mittag essen und dürfen diese, wenn das Kind nicht am Tisch isst, die Küche abschließen?
12 Antworten
Habe ich das richtig verstanden: Du sollst am gemeinsamen Essen teilnehmen, sonst wird - damit du dich nicht alternativ nahrungstechnisch bedienen kannst - die Küche zugesperrt?
Eltern haben idR das Hausrecht, egal welches Alter die Besucher und Kinder haben, es gelten die Regeln deiner Eltern.
Auch dürfen deine Eltern Erziehungsmittel einsetzen. Wenn das in Form des Zusperrens der Küche geschieht, ist es ok, denn: Es wird dir nicht prinzipiell Nahrung verweigert, sondern lediglich die Möglichkeit der Unterwanderung genommen. Du hast die Wahl, entweder mit ihnen essen (= deren Hausregel, Erziehungsziel) oder Essen verweigern und als Konsequenz nichts essen.
Ist später auch nicht anders, entweder sich an Gesetze halten, falls nicht (und man wird erwischt), dann die Konsequenzen von Geldstrafen bis hin zu Gefängnisaufenthalt. Somit könnte das sogar verstanden werden, dich zu einem selbständigen und verantwortungsbewussten Erwachsenen heranzuziehen, indem du lernst, Regeln von außen zu befolgen oder ansonsten die Konsequenzen zu spüren.
Auch wenn man erwachsen ist, man kann nicht nur das tun, was man will; im Gegenteil, man trägt die Verantwortung und kann die Schuld nicht noch anderen in die Schuhe schieben. Als Erwachsener macht man viel, worauf man keinen Bock hat, angefangen von aufräumen/nachräumen bis hin zu in die Arbeit gehe .
Müssen nicht, aber es wäre netter gemeinsam zu essen und da es die Wohnung deiner Eltern ist, dürfen die das abschließen. Schließlich hast du dann noch die zu essen.
und dürfen diese, wenn das Kind nicht am Tisch isst, die Küche abschließen?
Dürfen sie - nennt sich dann ( berechtigte ) Erziehungsmaßnahme.
Wenn für alle gemeinsam Essen gekocht und der Tisch gedeckt wurde, sollten soweit möglich auch alle an der Mahlzeit teilnehmen. Freue Dich wenn es in Deiner Familie noch solche gemeinsamen Mahlzeiten gibt, denn das ist dem Anschein nach nicht mehr selbstverständlich.
Ein gemeinsames Familienmahl ist was Schönes, dem solltest du dich nicht verweigern.
Und ja, es ist die Wohnung der Eltern, die können abschließen, was und wann immer sie wollen.
ja besonders das Frühstück am Wochenende :-)
Bei uns gibt es feste Essenszeiten, wer nicht kommt hat mit Zitronen gehandelt.
Als Ausweichmöglichkeit gibt es ja den Imbiss um die Ecke.
Schwierig. Bei einer einmaligen Aktion ist das noch ok. Ansonsten nicht.
Eltern können die Spielregeln aufstellen, aber müssen den Nachwuchs auch ernähren. Wenn dann regelmäßig überhaupt kein Essen zur Verfügung gestellt wird, würde ich mich als Nachwuchs ans Jugendamt wenden.
Mithilfe eines Mediators können die Fronten dann geklärt werden.
Die Eltern können dem Kind aber nicht die Nahrung verweigern, wenn es nicht gemeinsam mit den Eltern essen will.
Es ist noch kein Kind vor einem vollen Teller verhungert. Dem Kind wird regelmäßig Essen angeboten. Ist es hungrig wird es Essen. Isst es nicht, ist es nicht hungrig.
Mit dem gemeinsamen Essen wird doch Nahrung zur Verfügung gestellt?!