Darf ein Händler Zigaretten teurer verkaufen?

2 Antworten

Zigaretten unterliegen der gesetzlichen Preisbindung.

Nach §24 der Tabakgesetzsteuer dürfen Zigaretten daher nicht günstiger verkauft werden als auf der Banderole angegeben.

Nach §25 gibt es aber Ausnahmen, die aber i.d.R. vom Bundesministeriums der Finanzen oder der von ihm bestimmten Stellen genehmigt werden müssen.

Nach §26 Tabakgesetzsteuer darf grundsätzlich auch nicht teurer verkauft werden als auf der Banderole angegeben. Textauszug: "2. Wird der Preis überschritten, entsteht damit die Steuer in Höhe des Unterschiedes der Steuerbelastung vor und nach der Preiserhöhung. -- 3. Steuerschuldner ist der Händler. -- 4. Die Steuer ist sofort zu entrichten."

Das bedeutet, wenn der Händler tatsächlich mehr verlangt, muss er selbst auch Tabaksteuern für den höheren Preisanteil abführen, diese Steuer ist sofort fällig.

Zigaretten sind teurer geworden,5 Euro Schachtel!

tobiwobi 
Beitragsersteller
 13.07.2009, 20:58

Schon klar... Aber es handelt sich um alte Schachteln mit entsprechender Banderole. Die Erhöhung gilt ja nur für neue Schachteln.

Discoopa  13.07.2009, 21:13
@tobiwobi

Das ist ja ein ganz krummer Betrag.Handelt es sich da vielleicht um eine Sonder- Edition?

tobiwobi 
Beitragsersteller
 13.07.2009, 21:16
@Discoopa

Nein, es war eine ganz normale Stange Prince Denmark. Genauso verfahren die auch bei anderen Marken. 10 Schachteln einzeln 40 Euro, 10 Schachteln in einer Stange 55 Euro. Ist in meinen Augen Bauernfängerei, ärgere mich, dass ich mich nun auch zu den Bauern zählen darf...