Darf ein Händler Zigaretten teurer verkaufen?
Ich habe bei einem Onlinesupermarkt eine Stange Zigaretten gekauft, in der Hektik blöderweise nicht auf den Preis geachtet (selber schuld, ich weiß...). Einzelne Schachteln kosten dort 4 Euro. Eine Stange mit 10 Schachteln à 4 Euro kostet allerdings 55,32, also satte 15,32 Euro mehr! Ich habs schon ausprobiert, hätte ich 10 einzelne Schachteln genommen, hätte es nur 40 Euro gekostet...
Wie sieht das mit der gesetzlichen Preisbindung aus? Laut Tabaksteuergesetz §26 ist ein Verkauf zu einem höheren Preis als auf der Banderole angegeben unzulässig. Der Händler sagt nun, dass ich mit Abschicken der Bestellung den Preis und die AGB akzeptieren würde. Nun gut, aber wenn dies doch ein nicht zulässiger Preis ist? Die 15 Euro hätte ich dann doch gerne wieder...
MfG Tobias
2 Antworten
Zigaretten unterliegen der gesetzlichen Preisbindung.
Nach §24 der Tabakgesetzsteuer dürfen Zigaretten daher nicht günstiger verkauft werden als auf der Banderole angegeben.
Nach §25 gibt es aber Ausnahmen, die aber i.d.R. vom Bundesministeriums der Finanzen oder der von ihm bestimmten Stellen genehmigt werden müssen.
Nach §26 Tabakgesetzsteuer darf grundsätzlich auch nicht teurer verkauft werden als auf der Banderole angegeben. Textauszug: "2. Wird der Preis überschritten, entsteht damit die Steuer in Höhe des Unterschiedes der Steuerbelastung vor und nach der Preiserhöhung. -- 3. Steuerschuldner ist der Händler. -- 4. Die Steuer ist sofort zu entrichten."
Das bedeutet, wenn der Händler tatsächlich mehr verlangt, muss er selbst auch Tabaksteuern für den höheren Preisanteil abführen, diese Steuer ist sofort fällig.
Hier noch der Link zum Tabaksteuergesetz:
Zigaretten sind teurer geworden,5 Euro Schachtel!
Das ist ja ein ganz krummer Betrag.Handelt es sich da vielleicht um eine Sonder- Edition?
Nein, es war eine ganz normale Stange Prince Denmark. Genauso verfahren die auch bei anderen Marken. 10 Schachteln einzeln 40 Euro, 10 Schachteln in einer Stange 55 Euro. Ist in meinen Augen Bauernfängerei, ärgere mich, dass ich mich nun auch zu den Bauern zählen darf...
Schon klar... Aber es handelt sich um alte Schachteln mit entsprechender Banderole. Die Erhöhung gilt ja nur für neue Schachteln.