eingeschränkte Freimengen (Tabak) bei LKW-Fahrern
Hallo zusammen!
4 Stangen Zigaretten (genauer: 800 Stück) dürfen Privatpersonen aus EU-Mitgliedsstaaten abgabenfrei nach Deutschland einführen.
Nun sagte mir ein ausländischer Unternehmer (Spanien), dass LKW-Fahrer nur 2 Schachteln und nicht 4 Stangen mitbringen dürfen, da sie gewerblich bedingt über die Grenze müssen. Er schickte mir auch einen Link zur Zoll-Website, der das belegen soll:
Personen, die beruflich auf gewerblich eingesetzten Beförderungsmitteln (z.B. Lkw-Fahrer) oder als Reisebegleiter tätig sind und üblicherweise häufiger als einmal pro Monat aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat einreisen.
Dort ist aber die Rede von "Nicht-EU-Mitgliedsstaaten", Spanien ist aber in der EU, somit dürfte das dafür nicht gelten, solange das EU-Gebiet nicht verlassen wird (zB von Spanien nach Frankreich über die Schweiz nach Deutschland).
Kann das jemand bestätigen? Weiss jemand (gerne mit offiziellen Infos) wieviele Zigaretten LKW-Fahrer nach Deutschland einführen dürfen, wenn sie aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen und dies nicht öfter als 1x im Monat machen?
2 Antworten
Wenn der LKW-Fahrer die Zigaretten für sich persönlich (also privat) mitnimmt, gilt der Link von Pinsel 11. Nimmt er sie aber für jemand anderen mit, der ihm die Kosten erstattet, so handelt es sich, rechtlich gesehen um Kauf (in Spanien) und Verkauf (in Deutschland). Also Handel, somit gewerblich. Und für gewerblichen Import von Zigaretten gelten Sonderregelungen aufgrund des deutschen Tabaksteuerrechts, die eine Ausnahme von der generellen Freizügigkeit des Handels innerhalb der EU darstellen (denn die deutsche Tabaksteuer ist nicht bezahlt! Die Zigarettenpackungen haben keine deutsche Steuerbanderole!). Ähnliche Ausnahmen gibt es übrigens auch für Alkohol.
Die Freimengen,die du meinst,richten sich nur darauf,dass sie auch persönlich eingeführt werden:
Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von Ihnen als Privatperson persönlich befördert werden.Wenn du genaueres erfahren möchtest,rufe einfach mal beim Zoll an:
Telefon: 0351 44834-510 (Mo-Fr: 8-17 Uhr)