Darf die Schule dem Jugenamt Infos über mich geben?
Hallölle, ich wollte mal fragen ob die Schule dem Jugendamt einfach so was über mich erzählen darf? So eine vom Jugendamt wollte heute in der Schule anrufen nur um zu wissen wie es mir da geht und wie ich mit den Noten so stehe, aber sie weiss nicht das ich in letzter Zeit öfter mal geschwänzt hab und naja...also darf die Schule einfach so Infos über mich geben?
9 Antworten
Die Schule unterliegt keiner Schweigepflicht, anders als Arzt oder sonstige zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsstände. Sehr wohl aber muss das Jugendamt die Anfrage begründen - und vermutlich wird es Gründe dafür geben, dass sich das Jugendamt um dich Sorgen macht. Und wenn ein berechtigter Antrag des Jugendamtes vorliegt, dann darf die Schule auch Auskunft geben
Ja! Wir haben hier in Deutschland immer noch die Schulpflicht und diese sollte auch mal konsequent durchgesetzt werden.
Warum schwänzt Du? Du lernst für Dich und Dein weiteres Leben, nicht für Deine Eltern, das Jugendamt oder sonst wem! Warum verbaut ihr euch euer Leben selbst?
Was ist denn für Dich eigentlich"so eine vom Jugendamt"?:-)
Mach Dir Dein Leben nicht kaputt, weil Du "cool" sein willst. Nicht jeder muß Professor werden, aber lernen ist wichtig für DIch selbst!
Alles Liebe auf Deinem weiteren Weg.
Ich weiss nicht genau wie ich "eine vom Jugendamt" beschreiben soll.. sie ist halt vom Jugendamt und.. nervt mich (?) Es ist nicht so das ich nicht in die Schule will..ich kann einfach nicht mehr! Ich hab einige Psychiche Probleme und ich weiss das ich mir grad alles verbau aber wenn die "eine vom Jugendamt" mich jetzt auch noch vollmeckert ..keine Ahnung. Ich kann mit sowas ganz und gar nicht umgehen!
Yep, darf sie.
sie ist sogar dazu verpflichtet..
Das Jugendamt wird ja nicht umsonst bei der Schule angerufen haben.
Ich nehme an du oder deine Eltern seid aus irgendeinem Grund bei Jugengamt gemeldet und werdet von dort begleitet, gefördert und unterstützt.
In diesem Fall hat das Jugendamt - und zwar nicht so eine, sondern eine Dame oder zumindest eine Sachbearbeiterin - durchaus das Recht bei deiner Schule anzurufen und Erkundigungen über dich einzuziehen, die die Schule dem Jugendamt auch erteilen darf. Das fällt unter die Aufsichtspflicht.
:-) AstridDerPu