Darf die Polizei jedes Mal mit mir zum TÜV?
Hallo, wurde letztens angehalten weil der Auspuff von meinem Motorrad zu laut ist. Ich habe mich natürlich rausgeredet und gemeint das ist alles rechtens so, wobei ich ohne dB-Killer gefahren bin. Das wusste der Polizist nicht und hat gesagt, dass er, wenn er mich das nächste mal nicht mit originalem Auspuff sieht mit mir zum TÜV fährt und das prüfen lässt. Bis dahin fahre ich erstmal mit dB-Killer. Wie sieht es danach aus? Wenn ich beim TÜV war mit der Polizei und der Prüfer gibt sein OK kann ich danach wieder ohne dB-Killer fahren? Oder darf mich die Polizei theoretisch jeden Tag erneut mit zum TÜV nehmen?
LG und Danke im Voraus!
8 Antworten
Ja, dürfen sie.
Regelt der § 5 der FZV:
In Deinem Fall gucken wir in den Absatz 3
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass- 1.
- ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
- 2.
- das Fahrzeug vorgeführt
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Die Polizei als feststellende Behörde handelt dann in Amtshilfe für die Zulassungsstelle um feststellen zu können ob die Vorschriftsmäßigkeit gegeben ist.
Ist sie vor ort offensichtlich nicht gegeben und die Weiterfahrt bzw der Weiterbetrieb ist schon Untersagt, dann regelt auch das der §5 der FZV.
1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. (2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.----------------------------------------------------------------------------------------------------
Nein, Du darfst auch nach der Kontrolle nicht ohne dB-Killer fahren. Entfernst Du den dB-Killer ist sofort die Betriebserlaubnis Deines Kraftrades erloschen
.Geregelt in §19 Abs 2 der StVZO:
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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Zusammenfassung:
Ja, sie dürfen die Vorführung bei begründetem Verdacht jeden Tag verlangen. Sollte sich das jeden Tag bestätigen, mußt Du damit rechnen, daß die Meldung nicht nur an die Zulassungsstelle sondern auch an die Führerscheinstelle geht. Die können dann Deine Eignung füm Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen, in Deinem Fall nennt sich das "charakterliche Nichteignung". Um Deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachzuweisen kann dann das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangt werden, dort stellt man dann in einer medizinisch psychologischen Untersuchung fest, ob dieser Charaktermangel die Fahreignung beeinträchtigt oder nicht.
Erfahrungsgemäß kann ich Dir sagen, dass man dann feststellt, daß Leute die sich permanent nict an die Verodnungen und Gesetze halten und dann beratungsresistent sind, vermutlich auch andere Regeln nicht beachten werden und charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet sind. D.h. wenn Du also wiederholte Male ohne den dB Eater erwischt wirst, und man feststellt, daß Du nicht leuterungsfähig bist, mußt du damit rechnen, dass man dir die Fahrerlaubnis entzieht .
Nachzuweisen, daß man seinen Charakter geändert hat ist recht schwierig, daß man keinen Alkohol oder keine Drogen mehr konsumiert ist das schon einfacher.
Und das Entfernen des dB Killer ist ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Mit dem Verhängen von Bussgeldern habe ich nicht direkt zu tun, sofern mir bekannt ist, sind das 90 EUR, keine Punkte. Nach dem neuen Punkteprinzip gibt es nur Punkte für die Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ein zu lauter Auspuff gehört aber nicht dazu.
Das mit dem entfernen des dB-Aeter ist eh eine zweischneidige Sache.
Fall a) dB-Eater liegt zu Hause in der Garage und wurde bei Wartung "vergessen wieder einzubauen" ;o)
Bei der Kontrolle ist die BE erloschen, die Weiterfahrt kann untersagt werden, die Untersuchung nach §5 FZV verlangt werden (entweder zu Feststellung der Unvorschriftsmäßigkeit (also mit Polizei zusammen beim TÜV / DEKRA) oder zum Nachweis der Behebung der Unvorschriftsmäßigkeit ) Ordnungswidrigkeitsanzeige 90 EUR
Fall b) dB-Eater wird unter der Sitzbank mitgeführt.
Die Unvorschriftsmäßigkeit kann vor Ort behoben werden. Aber da der dB-Eater mitgeführt wird, wird dann von einer vorsätzlichen Manipulation ausgegangen. Nach Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit wird die Wieterfahrt i.d.R. gestattet. Aber bei Vorsatz findet i.d.R. eine Verdoppelung des Bußgeldsatzes erhoben.
Das wären dann 180 EUR.
Die Polizei kann theoretisch jeden Tag mit Dir zum TÜV. Wird sie aber nicht machen.
Wenn es denen zu blöd wird, haben die noch andere Mittel bis hin zum Einzug des Bikes bzw. dessen Zwangsstillegung.
Also einer von den Radaubrüdern, die der Ansicht sind, Motorrad fahren macht nur Spaß, wenn man gehört wird, bevor man gesehen werden kann :-(
Eine Überprüfung darf immer dann angeordnet werden, wenn ein berechtigter Verdacht vorliegt. Von daher hilft es wenig, vom TÜV bestätigt zu bekommen, der Zustand bei der Vorstellung entsprach den Vorschriften.
Die Polizei hat anderes zu tun als täglich mit dir zum TÜV zu fahren. Die Polizei darf aber kontrollieren, ob dein Motorrad den Zulassungsbestimmungen entspricht, damit du keine Gefahr für dich und andere Verkehrsteilnehmer darstellst. Das ist Bestandteil ihrer Aufgabe.
Wenn die Polizei glaubt, dass du da manipuliuerst, kann sie dein Motorrad auch einziehen und dir eine Anzeige verpassen.
Glaubst du nicht, dass das Ding seinen Sinn hat?
Das ist so nicht richtig. Sie darf es stilllegen, aber nur weil die ABE erlischt, nicht weil sie glaubt dass was manipuliert sei.
Wenn der begründete Verdacht besteht, wird es eingezogen und geprüft, ob die ABE erloschen ist.
Die ABE des Fahrzeuges erlischt dadurch nicht. Wenn eine ABE erlischt, heißt das nur, das keine neuen Fahrzeuge dieses Typs mehr in VErkehr gebracht werden dürfen, für die bereits zugelassenen die dieser ABE entsprechen bleibt die Betriebserlaubnis weiter gültig.
Was hier erlishct, ist die Betriebserlaubnis des einzelnen Fahrzeuges, weil es nicht mehr der ABE (der Serienfahrzeuge) entsprciht, bzw weil die Abweichung nicht durch eine Änderungsabnahme legalisiert wurde.
aber ich glaube Du meintest das auch so, hast Dich nur verschrieben und "ABE" anstelle von "BE" geschrieben.
Das ist mal eine Antwort! Vielen Dank. Sie scheinen sich auszukennen. Wissen Sie welche Strafe auf mich zukommt, wenn ich ohne dB-Killer erwischt werde? Denn im Internet findet man die Varianten 90€ und 90€ + 1 Punkt, welche davon stimmt?