Darf die Polizei eine Spontane Hausdurchsuchung machen?

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Darf die Polizei eine Spontane Hausdurchsuchung machen?

Ja, unter Umständen schon.

nehmen wir an die polizei wird wegen lauter musik gerufen. Darf sie dann die folgenden dinge:
Jeden Der Räume im Haus ungefragt betreten

Das ist halt keine Durchsuchung, das ist ein Betreten.

Durchsuchung ist, wenn man bei Dir die Schubladen öffnet, hinter den Kühlschrank und in die Kiste mit den Pornos unter Deinem Bett schaut.

Für ein Betreten benötigt die Polizei KEINEN richterlichen Beschluss, das entscheidet der Beamte gemäß pflichtgemäßem Ermessen selbst.

und was würde sie machen wenn sie festellen würde das man cannabis konsumiert hat?

Dann würde man per Funk die Dienststelle über den Sachverhalt informieren.

Diese ruft dann einen Richter an, zumeist hat irgendwo ein Richter Bereitschaft.

Dem man erläutert, man habe Deine Wohnung betreten im Rahmen einer polizeirechtlichen Maßnahme aufgrund einer Ruhestörung. Hierbei habe jedoch leider festgestellt, dass in der Wohnung Cannabisprodukte komsumiert wurden.

Der Richter wird sodann mündlich einen Durchsuchungsbeschluss kundtun, der Polizeidienststelle im gleichen Gespräch also lediglich mündlich mitteilen.

Dies wird so aktenkundig gemacht und festgehalten.

Die Dienststelle funkt dann die Beamten ind er Wohnung an, dass ein Beschluss erlassen wurde.

Das geht turboschnell und genau dann fangen die an, die Schubladen zu öffnen, hinter den Kühlschrank zu sehen und in die Kiste mit den Pornos unter Deinem Bett.

Der Beschluss muss NICHT schriftlich vorliegen, eine einfache mündliche Anordnung eines Richters reicht völlig aus.

Man würde Dir dann mitteilen, dass ein Beschluss vorliegt, welchen Gerichts, wenn Du den gerne sehen willst, wende Du Dich zu normalen Behördenöffnungszeiten an genau dieses Gericht, dort wird man Dir das dann erläutern.

Ich weiß was jetzt eingewendet wird, dann könnte die Polizei ja...... genau, ja, könnte, wird jedoch nicht.

Ist der Richter nicht erreichbar, nehmen wir an der hat das Bereitschaftshandy im Wohnzimmer und er selbst liegt friedlich pennend im Bett nebenan, darf die Polizei diese Enteidung auch selbst treffen, genau das nennt man dann Gefahr im Verzug.

Die Polizei hat jedoch in jedem Fall dann so schnell als möglich das zuständige Gericht von der Maßnahme zu unterrichten, dass man im Namen des Gerichts eine Entscheidung getroffen hat. Das Gericht wird dies dann hinterher nochmals prüfen, ob dies rechtmäßig war.

Würde sie irgendetwas machen solange man nichts bei sich am körper trägt?

Wie gesagt, dann durchucht man Deine Schubladen, die Pornosammlung und natürlich auch was Du am Leib hast, komplett alles. Dann macht man den Laden linksrum.

Zudem wird man wohl einen entsprechend trainierter Hund hinzu rufen, der findet alles viel viel schneller.

Du darfst dabei zusehen, stehst Du im Weg rum oder versuchtst blöd zu machen, wirst Du festgenommen, geschlossen und in ein Eck verfrachtet, wo Du keinen Unfug anstellen kannst.

Bei einer Ruhestörung kann die Polizei nicht eine Hausdurchsuchung machen. Sie ermahnt erstmal. Erst wenn sich das wiederholt, die Ermahnung nichts bringt, sorgen sie dafür das die Ruhestörung, ausgehend vom Gerät abgestellt wird. Als Beispiel, man nimmt die Anlage mit.

Stellt sich dabei heraus es wird Cannabis konsumiert, oder es riecht danach, sieht die Sache wieder anders aus.

Als Begründung: Es besteht der begründete Verdacht einer Straftat. Diesem Verdacht muß sie nachgehen und das würde dann auch ein Betreten der Wohnung gestatten.

SnitchySni420 
Beitragsersteller
 13.04.2019, 12:10

sowie eine Durchsuchung nach dem Rauschmittel?

was würde sie machen wenn sie festellen würde das man cannabis konsumiert hat?

die K-Wache benachrichtigen, dann wird die Wohnung auf Links gedreht; begründeter Verdacht; da ist es ein leichtes auch einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen, das geht recht schnell

nehmen wir an die polizei wird wegen lauter musik gerufen.

dann wird die Ursache abgestellt, der Wohnungsinhaber entsprechend belehrt, bei nochmaligem Erscheinen gibt´s nen Busgeld und die Anlage kann sichergestellt werden

Nach was will die Polizei suchen? Wenn es laute Musik gibt und es Ruhestörung ist, dann wird die Polizei daraum bitte die Musik leiser zu machen.

nehmen wir an die polizei wird wegen lauter musik gerufen. Darf sie dann die folgenden dinge:
Jeden Der Räume im Haus ungefragt betreten

Kommt drauf an, was mit der Durchsuchung bezweckt werden soll.

und was würde sie machen wenn sie festellen würde das man cannabis konsumiert hat? Würde sie irgendetwas machen solange man nichts bei sich am körper trägt?

Sie, die Polizeibeamten, würden sich zuallererst fragen, wie jemand so dämlich sein kann, Cannabis im Haus zu haben und gleichzeitig durch allzu laute Musik die Polizei selbst zu rufen.

Strafrechtlich wäre aufgefundenes Cannabis ein verwertbarer Zufallsfund, d.h. ein Strafverfahren wird eingeleitet.

Hat nur jemand was gekifft, passiert kaum was. Evtl. ne Meldung an die Straßenverkehrsbehörde.