beamtenbeleidigung unter alkoholeinfluss
hallo leute,
am freitag abend waren ich und meine freunde auf unserer abi-party. anschließend sind wir an die aral gegangen um was zu essen und joah... auf jeden fall ging eine schlägerei los in der aral und ein paar sachen wurden beschädigt. ich war aber nicht beteiligt. die Kassiererin hat dann die polizei gerufen. ich hab meinen kollegen weg gezogen damit sie ihn nicht mitnehmen. als sie ihm handschellen verpasst haben und er abgeführt wurde bin ich halt ausgetickt und hab halt die polizisten beleidigt (jedoch nicht hurensohn oder sonstiges) ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht mehr weil ich besoffen war. danach hab ich mich noch mit zwei polizisten unterhalten und eigentlich war alles geklärt. jetzt hat ein freund bei mir angerufen und mir mitgeteilt dass ich eine anzeige bekomm. mein freund der in der zelle gelandet ist hat eine strafe von 200€ bekommen. jetzt stellt sich halt die frage was ich bekommen werde? ich mein ich war besoffen? gibts da das unzurechnungsfähigkeits gesetz? jedoch wurde mein alkoholpegel nicht gemessen!
lg
13 Antworten
1.) § 120 StGB, Gefangenenbefreiung
(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In Deinem Fall also versuchte Gefangenenbefreiung, denn Du hast versucht, einen zu diesem Zeitpunkt Festgenommen zu befreien.
2.) Beleidigung, § 185 StGB - es gibt so etwas wie eine "Beamtenbeleidigung" gar nicht, das ist stets eine normale Beleidigung.
Aber, Du warst betrunken.
Nun, warst Du nicht genug betrunken, dann greifen die beiden vorgenannten Tatbestände voll.
Warst Du jedoch so betrunken, dass Du unzurechungsfähig warst, dann greift der Ersatztatbestand, § 323a StGB - Vollrausch, der da lautet:
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
Und der heißt ohne Amtsdeutsch, wenn Du so besoffen warst, dass Du deswegen nicht bestraft werden kannst, dann wirst Du halt bestraft, weil Du Dich vollgesoffen hast und so Straftaten verübt hast.
Also kommt Du nicht raus aus der Sache, weil Du was getrunken hast, sondern Du wirst genau so verknackt, nur mit Hilfe eines anderen §.
Demnach, Trunkenheit schützt vor Strafe nicht, man bestraft dann halt die Trunkenheit.
Eine kleine Anmerkung hätte ich da noch: wie soll denn eine Alkoholisierung angenommen werden, wenn eine solche vor Ort nicht festgestellt worden ist?
Besoffen zu sein, wie du es so schön ausdrückst macht dich NICHT unzurechnungsfähig, das wäre auch kompletter unsinn, im bestfall kann das als mildernder umstand geltend gemacht werden.
Wie hoch dein Strafmaß ausfällt hängt schlichtweg von der Art der Beleidigung und deinem Einkommen ab.
Nicht ganz richtig. . Ab 2,0 Promille wird in Prozessen allgemein eine Unzurechnungsfähigkeit = verminderte Schuldfähigkeit angenommen.
neee
Den Tatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht! Ob du nun einen Polizisten oder einen Obdachlosen beleidigst macht Null Unterschied, sind beides "ganz normale" Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB.
Doch, da es den Anschein hat, als wenn der Fragesteller befürchtet beim Beleidigen von "Beamten" eine härtere Strafe zu erhalten. Und dem ist definitiv nicht so. Generell sind Beleidigungen Strafbar (Beamter oder nicht ist Wurst). Wie dem auch sei, wirst wohl eine Geldstrafe zahlen müssen.Die Höhe der Geldstrafe kann man schwer vorhersagen - die hängt vom zuständigen Richter und von den Einkommensverhältnissen ab. Ein Freund von mir (Hartz 4) hat mal einen Polizisten betrunken "Schwuchtel" genannt, waren 240 EUR. Abwarten und Tee trinken, Gruß.
also habs jetzt rausbekommen. hab nur gesagt dass sie erstmal ihre kappe richtig aufsetzen soll bevor ich mit ihr rede und dass ich einen höheren schulabschluss als sie in ihrem leben bekomen wird habe. naja, so schlimm ist es ja nicht -.-
sicher?
Ja. Das ist ein weiterverbreiter Irrglaube.
Du kriegst wahrscheinlich eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Die Strafe bemisst der Richter nach Deinem Einkommen...Kann teuer werden !
Beamtenbeleidigung gibt es nicht.
Das gibt eine Geldstrafe, die wird sich nach Schwere der Beleidigung belaufen.
Wenn du nicht sagst es sei Hurensohn oder so etwas gewesen, dann schätze ich mal um die 200€ wird dir der Richter aufbrummen.
das macht den Fragesteller jetzt zwar schlauer, hilft ihm in der konkreten Sache aber auch nicht weiter...