Darf die Hausverwaltung Fahrräder entsorgen lassen?
Ich weiss ja das es usus ist Fahrräder zu entsorgen die von vormietern oder so zurückgelassen wurden. Bisher gab es dazu immer einen Aushang/Brief wo das angekündigt wurde damit man sein Eigentum "in Sicherheit" bringen konnte.
Was passiert wenn es keinen Aushang/Brief gab wie es jetzt bei mir der Fall war? Mein Fahrrad wurde einfach entsorgt ohne das ich oder andere Mieter über eine Entsorgung informiert wurden. Mit der Begründung "das war oll". Es stand (da kein Fahrradkeller vorhanden) im Keller neben der Treppe wo kein Durchgang zu anderen Räumen ist und somit niemanden stört.
Ein Anruf bei der Hausverwaltung brachte die Klärung das sie es entsorgen haben lassen. Auf meine Frage hin warum es keinen Aushang gegeben hatte wurde ich angegangen und wüst beschimpft weil es doch eh Schrott war und ich selbst Schuld sei.
Die Frage nun, darf die Hausverwaltung Sachen wie das Fahrrad einfach entsorgen OHNE vorher eine Frist einzuräumen in der man sein Eigentum wegbringen kann?
Vielen Dank
7 Antworten
Wenn das Fahhrad in einem öffentlichen BEreich der nicht für das Abstellen von Rädern , Kinderwagen usw. freigegeben war stand. Kannst Du die Schuld nur bei Dir suchen.
Wenn es keinen Fahrradkeller gibt und auch sonst keinen Stelle im Haus die dafür freigegeben wurd, dann muss das Rad in den eigenen Keller oder sogar in die Wohnung.
Wer das uner die TReppe stelllt ist selber Scuhld, was nen Kraftaufwand.
Zum Thema: Da es immer per Aushang gemacht wurde, sollten doch die Bewohner mitlerweile Wissen, das es nicht erlaubt, nicht gewünscht ist daß im für alle Mieter und auch Menschen von der Strasse frei zugänglichen Bereich, seinen Kram abzustellen.
Also, selber Schuld!
Das ist ja grade das Problem was ich beschrieben habe.
Es wurde eben NICHT per Aushang oder sonstwie angekündigt und das Fahrrad wurde entfernt OHNE die Mieter zu informieren!
Sonst würde ich mich ja gar nicht so aufregen...
sollten Sie den Nachweis bringen können, dass die Hausverwaltung ohne jegliche Ankündigung Ihr Eigentum entsorgt hat, so wäre dies ein Eigentumsdelikt und kann entsprechend verurteilt werden. Deshalb nach sammeln der Beweise, die HV anschreiben und unverzüglichen Ersatz fordern, andernfalls kann auch eine Diebstahlsanzeige erfolgen.
Wenn die Entsorgung weder durch Aushang noch durch einen Hinweis am Fahrrad selber nicht angekündigt war, und Sie beweisen können, wer das Fahrrad in diesem Falle entwendet hat, dann können Sie denjenigen haftbar machen, der widerrechtlich über Ihr Eigentum verfügt hat. Beginnen Sie mit einer Strafanzeige wegen Diebsrtaqhl gegen Unbekannt, in dem sie dieser anzeige als Beweis für Ihren eigentumsanspruch den Kaufbeleg des Fahrrades beifügen. .
nein, dürfen sie nicht
sie sind dir da schadensersatzpflichtig
wenn die "sachen" da stehen, wo sie nicht hingehören, denke ich schon, aber ich bin kein fachanwalt.
ansonsten nein, denn man darf ja dinge, die einem nicht gehören, nicht einfach entsorgen.
sie können es trotzdem nicht einfach so wegwerfen
sie müssen es min 6 monate lang einlagern, die kosten hätten sie ihm in rechnung stellen können
sache ist sache, was wäre, wenn es ein nagelneues krad für 20.000€ gewesen wäre
schmeißen sie einfach weg?