Darf der Vermieter Besuch von fremden verbieten?
Hallo,
Wir sind vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Vermieter wohnt mit im Haus. Meine Frau und auch ich verkaufen regelmäßig Dinge die wir nicht brauchen über eBay, jetzt hat uns der Vermieter genau das verboten. Er will nicht das fremde Personen das Haus noch das Grundstück betreten und hat uns sogar eine mündliche Abmahnung gegeben. Mit dem Satz: beim nächsten Mal kommt die fristlose Kündigung. Wenn ich privat Dinge verkaufe darf ich doch sonst wehn ins Haus lassen oder sehe ich das falsch?
13 Antworten
Gewerbliche bzw. teilgewerbliche Nutzung der Wohnung ist nur erlaubt wenn sie nicht nach außen erkennbar ist und ohne regelmäßigen Publikumsverkehr
Bei Euch scheinen regelmäßig Kunden ein und auszugehen. Das muß der Vermieter nicht dulden.
Vermieter wohnt mit im Haus
Welches nur 2 Wohnungen hat?
Es sind wenn es hoch kommt Mal 2-3 Leute in der Woche die dann Mal ne Hose oder Body mitnehmen. 3 Parteien. Wir in der Mitte , unter uns Vermieter und über uns deren Tochter
wäre ich vorsichtig, wenn das gewerblichen charakter hat, kann er es untersagen und auch fristlos kündigen
wohnt ihr nur mit dem vermieter in dem haus, ohne andere mieter?
dann kann er immer grundlos kündigen, aber nicht fristlos, aber grundlos
außerdem würde ich dich als vermieter immer als erstes mal beim FA anscheißen, die interessiert so etwas immer
Also wir wohnen zusammen mit den Vermietern (unter uns ) und deren Tochter ( über uns ) in der Regel sind es Baby Sachen die wir verkaufen da diese unser kleinen nicht mehr passen. Oder wie gestern z.b ein Gästebett oder ein gebrauchtes Handy. Aber halt meist Dinge die den kleinen nicht mehr passen und zum wegschmeißen finde ich sind sie zu schade
Es sind wenn es hoch kommt Mal 2-3 Leute in der Woche die dann Mal ne Hose oder Body mitnehmen. 3 Parteien.
Und hier nimmt der Vermieter einen gewerbsmäßigen Verkauf und den dadurch verbundenen Publikumsverkehr an.
Versetze Dich in seine Lage, Du bist der Vermieter oder ein anderer Mieter und ständig fremde Leute die kommen und gehen.
Das hat mit normalem Besuch ja nichts zu schaffen.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, dass er Euch kündigt.
Wenn ich privat Dinge verkaufe darf ich doch sonst wehn ins Haus lassen oder sehe ich das falsch?
Möglicherweise wird ein Richter gegen Euch urteilen, wenn nachgewiesen wird, dass dieses sehr oft oder regelmäßig der Fall ist.
Wie wärs mal, dass Du die Sachen auf einen Flohmarkt verkaufst.
Also wir wohnen zusammen mit den Vermietern (unter uns ) und deren Tochter ( über uns ) in der Regel sind es Baby Sachen die wir verkaufen da diese unser kleinen nicht mehr passen. Oder wie gestern z.b ein Gästebett oder ein gebrauchtes Handy. Aber halt meist Dinge die den kleinen nicht mehr passen und zum wegschmeißen finde ich sind sie zu schade
Regelmässig..? Das ist dann wohl eher Handel und somit ein Gewerbe. Das muss kein Vermieter dulden.
Ach komm, keiner muss alle 2 Tage die Kleider seiner Kinder entsorgen.
Äh ne aber man hat nun mal einige Sachen die da zusammen kommen weil Kinder am Anfang Recht schnell wachsen, wenn man dann z.b 10 Sachen online stellt werden die 10 Sachen im Zeitraum von 14 Tagen verkauft. Ich habe nicht mit einem Wort erwähnt das wir täglich Dinge neu online stellen zum Verkauf. Was das den für ne Antwort
Naja das soll nicht heißen das es täglich ist. Ich sag mal 2-3 Mal die Woche. Sind zu 95% Baby Kleidung die unseren kleinen nicht mehr passen und zum Weck werfen einfach zu schade sind.